Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Kostenermittlung als Grundlage der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die den aktuellen Lkw-Mauten zugrunde liegende Kostenermittlung basiert auf einer Vollkostenrechnung. Disaggregiert nach Bauelementen wird zunächst das Bruttoanlagevermögen für jedes Bauelement berechnet. Hierfür wird in einem ersten Schritt eine detaillierte Bestandsaufnahme der Netzinfrastruktur vorgenommen. Die Netzinfrastruktur wird in kantenbezogene und punktbezogene Elemente zerlegt und jedem Abschnitt zugeordnet. Anhand der Methode der direkten Bestandsbewertung beziehungsweise der synthetischen Methode (SM) werden allgemein gültige Wiederbeschaffungspreise hergeleitet, welche anschließend den Bestandsdaten der einzelnen Bauelemente zugeschrieben werden. Die Summe der Wiederbeschaffungspreise aller Bauelemente inklusive Planungskosten entspricht dem Bruttoanlagevermögen des Fernstraßennetzes im jeweiligen Rechnungsjahr [BMVI2018, BMDV21t].

Ausgehend vom Bruttoanlagevermögen wird das Nettoanlagevermögen berechnet. Die Bewertung des Nettoanlagevermögens hat zum Ziel, bereits verbrauchte Kapitalressourcen zu eliminieren. Die Höhe der verbrauchten Kapitalressourcen basiert auf dem Alter, dem Zustand (Qualitätsindikator) und der maximal zu erwartenden Belastung des Bauteils. Das Nettoanlagevermögen lässt sich anhand von Tagesgebrauchtwerten ermitteln. Die Summe der Tagesgebrauchtwerte führt schließlich zum Nettoanlagevermögen der Verkehrsinfrastruktur. Bei verfügbaren Altersinformationen erfolgt eine Tagesgebrauchtwertabschreibung. Im Fall einer quasi unendlichen Lebensdauer (zum Beispiel Grunderwerb) wird das Nettovermögen in Höhe des Bruttovermögens angenommen. Falls keine Altersinformationen verfügbar sind (zum Beispiel Ausstattung) wird ein normiertes Nettoanlagevermögen von konstant 50 Prozent angenommen [BMVI2018, BMDV21t].

Die Abschreibungen, welche neben Zinsen die entscheidende Größe bei der Bestimmung der Gesamtkosten darstellen, werden aus der Differenz des Nettovermögens zum Nettoanlagevermögens des Vorjahres für jeden Abschnitt oder jedes Bauwerk separat berechnet (Tagesgebrauchtwertabschreibung) [BMDV21t].

Zur Berechnung der Zinsen schreibt die Tagesgebrauchtwertabschreibung einen nominalen Zinssatz vor. Dieser setzt sich aus einem Realzins plus Inflationsrate zusammen. Im Wegekostengutachten 2023/27 wurden die kalkulatorischen Zinsen anhand von durchschnittlichen Kuponzahlungen für ausstehende Bundeswertpapiere mit einer 10- bis 30-jährigen Laufzeit festgelegt. Für die Jahre 2023 bis 2027 wurde konstant ein Zinssatz von 2,3 Prozent verwendet [BMDV21t, S. 16].

Neben den oben beschriebenen Kapitalkosten sind die laufenden Kosten für den Betrieb der Verkehrswege zu berücksichtigen. Diese bestehen aus den Kosten für den betrieblichen Unterhalt (Grünpflege, Winterdienst und Verkehrssicherung), und den Kosten für das Erhebungssystem. Die Gesamtkosten des Referenzjahres ergeben sich aus der Summe von Kapitalkosten (Abschreibungen plus Zinsen) und den Betriebskosten [BMDV21t].
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 07.01.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMDV21t] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62 für die Jahre 2023 bis 2027, 2021/12
[BMVI2018] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022, 2018/03/05
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301822

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:47:13