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Berechnungsgrundlage der Mauthöhen

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die Bemessung der Mauthöhe basierte bei der Einführung auf der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie [1999/62/EGa], welche die vollen Durchschnittskosten, also laufende variable Kosten plus anteilige Fixkosten (Abschreibungen und Zins) als Grundlage vorsieht. Das Bundesverkehrsministerium hat im April 2001 die Arbeitsgemeinschaft Prognos/IWW mit der Durchführung einer Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen beauftragt, die sich an der Kostenrechnung für öffentliche Unternehmen orientiert [Wegekostengutachten2002]. Die Ergebnisse der Wegekostenrechnung 2002 dienten als Grundlage für die Festsetzung der Lkw-Maut auf deutschen Bundesautobahnen im Jahr 2005. Die entwickelte Methodik wurde zudem in der Aktualisierung der Wegekostenrechnung verwendet [BMVBS07z], die die Grundlage für die ab Januar 2009 eingeführten Mautgebühren bildete. In der Folge wurden Wegekostenrechnungen und Mauthöhen an die Revisionen der Eurovignetten-Richtlinie angepasst (zum Beispiel 2006, 2019, 2023). Für die Wegekostenberechnung der Jahre 2013 bis 2017, 2018 bis 2022 und 2023 bis 2027 wurde ein Konsortium bestehend aus Alfen Consult GmbH, Aviso GmbH, BUNG und dem Institut für Verkehrswissenschaft Münster beauftragt. Im Rahmen dieser Berechnung wurde die bewährte Methodik weitgehend beibehalten, jedoch gemäß der jeweils aktuellen Eurovignetten-Richtlinie angepasst. Neben den Infrastrukturkosten werden mittlerweile die externen Kosten der Luftverschmutzung und des Lärms sowie eine CO2-Abgabe in die Wegekostenberechnung miteinbezogen (siehe [BMVI14k], [BMVI2018] und [BMDV21t]).

Zur Ermittlung von Straßennutzungsgebühren stehen zwei Preisbildungsprinzipien gegenüber: Marginalkostenpreise und Vollkostenpreise (sogenannte Wegekosten).

Eine Marginalkostenbepreisung strebt die Erreichung eines Optimums bei vorgegebenen beschränkten Kapazitäten an. Im Fall von sozialen Grenzkosten wird ein gesamtgesellschaftliches Optimum angestrebt. In der Regel decken die kurzfristigen Infrastrukturmarginalkosten nur einen Bruchteil der Investitionskosten, so dass keine vollständige Refinanzierung garantiert werden kann.

Werden Infrastrukturkosten hingegen in Form einer Kapitalrechnung ermittelt (Vollkostenrechnung), so werden die Kosten zur Errichtung und für den Betrieb von Infrastrukturen auf alle Nutzergenerationen verteilt. In der volkswirtschaftlichen Wegekostenrechnung orientieren sich die Abschreibungsdauern an der technischen Nutzungszeit einzelner Baukomponenten. Der kalkulatorische Zinssatz spiegelt Opportunitätskosten wider (zum Beispiel die Verzinsung lang laufender Staatsanleihen).

Die Berechnungsmethodik lässt sich grob in drei Berechnungsschritte unterteilen: die Kostenermittlung, die Kostenaufteilung nach den zu unterscheidenden Fahrzeugkategorien und die Fahrleistungsschätzung. Einfach gesprochen lässt sich der durchschnittliche Mautsatz pro Fahrzeugkategorie als Division aus den Kosten pro Fahrzeugkategorie (Zähler) und den zugehörigen Fahrleistungen (Nenner) berechnen. Das Ergebnis gibt den Betrag an, den ein Nutzer des spezifischen Segments für einen Kilometer im Durchschnitt zahlen müsste, um die entstehenden Infrastrukturkosten auszugleichen.
Zusätzlich zu den Infrastrukturkosten wird gemäß [BFStrMG23] §3(1) Punkt 2 und 3 eine Differenzierung der durchschnittlichen Mautsätze nach verursachten Luftverschmutzungskosten, Lärmbelastungskosten und seit dem 1. Dezember 2023 eine Erhebung eines Mautteilsatzes für Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen vorgenommen.
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 07.01.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMDV21t] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62 für die Jahre 2023 bis 2027, 2021/12
[BMVBS07z] Rommerskirchen, Stefan, Rothengatter, Werner, Liedtke, Gernot, Scholz, Aaron, Leypoldt, Patrick, Greinus, Anne Aktualisierung der Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutschland, 2007/12/31
[BMVI14k] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Arnold Niederau (AVISO), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Raimund Scheffler (IVM) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2013 bis 2017 - Endbericht, 2014/03
[BMVI2018] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022, 2018/03/05
[Wegekostengutachten2002] Rommerskirchen, Stefan, Rothengatter, Werner, Doll, Claus, Helms, Maja, Vödisch, Michael, Liedtke, Gernot Wegekostengutachten für das Bundesfernstraßennetz , 2002/03
Rechtsvorschriften
[1999/62/EGa] EU-Richtlinie 1999/62/EG
[BFStrMG11] Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
[BFStrMG23] Bundesfernstraßenmautgesetz
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
CO
= Kohlenstoffmonoxid. CO ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff und gehört damit neben Kohlenstoffdioxid zur Gruppe der Kohlenstoffoxide. Es ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas. Kohlenstoffmonoxid beeinträchtigt die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren. Schon kleine Mengen dieses Atemgiftes haben Auswirkungen auf das Zentralnervensystem.
Es entsteht bei der unvollständigen Oxidation von kohlenstoffhaltigen Substanzen. Dies erfolgt zum Beispiel beim Verbrennen dieser Stoffe, wenn nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung steht oder die Verbrennung bei hohen Temperaturen stattfindet. Kohlenstoffmonoxid selbst ist brennbar und verbrennt mit Sauerstoff zu Kohlenstoffdioxid. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kfz-Verkehr.
Opportunitätskosten Unter Opportunitätskosten versteht man den Wertverzehr einer Aktivität, der bei ihrer Ausführung durch den dazu notwendigen Verzicht auf eine alternative Aktivität eintritt.
Grenzkosten
Die Grenzkosten des Faktoreinsatzes bezeichnen die zusätzlichen Kosten, die für den Einsatz jeweils einer zusätzlichen Faktoreinheit entstehen oder anders ausgedrückt: sie bezeichnen die Kosten der jeweils "letzten" Faktoreinheit. Da nur die variablen Kosten sich verändern, gehen auch nur diese in die Grenzkosten ein. Fixe Kosten werden nicht berücksichtigt.
Die Grenzkosten des Faktoreinsatzes entsprechen im allgemeinen, das heißt bei proportionalen variablen Kosten, den variablen Durchschnittskosten. Weist jedoch die Funktion der variablen Kosten einen diskontinuierlichen Verlauf auf, weil beispielsweise ab einer bestimmten Grenze variable Abschreibungen entstehen, dann müssen die variablen Kosten der letzten Faktoreinheit zur Bestimmung der Grenzkosten herangezogen werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301803

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 03:19:59