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Rechtliche Rahmenbedingungen der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die Erhebung der Lkw-Maut in Deutschland unterliegt nationalen und europäischen Rahmenbedingungen. Ziel der europäischen Rahmenbedingungen ist die Schaffung einheitlicher Vorgaben zur Erhebung von Gebühren auf europäischen Straßen, welche diskriminierungsfrei und fair gestaltet sein müssen (unter anderem Direktiven 89/1993/EWG, [1999/62/EGa], [2006/38/EG], [2011/76/EG]). Die deutschen gesetzlichen Rahmenbedingungen zielen auf die konkrete Ausgestaltung des implementierten Systems ab (unter anderem [BFStrMG11], [Lkw-MautV], [BFStrMKnotV]).
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Rechtsvorschriften
[1999/62/EGa] EU-Richtlinie 1999/62/EG
[2006/38/EG] EU-Richtlinie 2006/38/EG
[2011/76/EG] Richtlinie 2011/76/EU zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge.
[BFStrMG11] Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
[BFStrMKnotV] Verordnung zur Festlegung abweichender Maut-Knotenpunkte für
Bundesstraßen (Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung -
BStrMKnotV)
[BStrMautErhebV] Verordnung zur Anordnung des Beginns der Mauterhebung auf Abschnitten von Bundesstraßen (BStrMautErhebV)
[Lkw-MautV] Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301626

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 02:05:40