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Gebührenverwendung der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Nach §11(1) und (2) des Bundesfernstraßenmautgesetzes ([BFStrMG11]) gilt, dass das Mautaufkommen nach Abzug der Ausgaben für den Straßenbetrieb, die Überwachung und die Kontrolle dem Verkehrshaushalt zugeführt wird. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Maut sind zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu verwenden. Seit dem 1. Januar 2011 werden die Mauteinnahmen ausschließlich für die Straßenverkehrsinfrastruktur eingesetzt. Im Jahr 2017 wurden demnach 8.119 Mio. Euro Mauteinnahmen und Steuermittel in die Verbesserung der Straßeninfrastruktur eingesetzt. Über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) wurden zwischen 2004 und 2017 Mittel von 43.073 Mio. Euro in die Straßeninfrastruktur investiert ([VIFG2019], S. 13ff.). Die Mauteinnahmen wurde ausschließlich über die im Oktober 2003 gegründete Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft reinvestiert.

Eine Grundgesetzänderung im Jahr 2017 führte dazu, dass nun nicht mehr die Länder beziehungsweise die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften die Bundesautobahnen und sonstigen Fernstraßen verwalten, sondern diese Straßen direkt von der Bundesverwaltung verwaltet werden. Die Bundesauftragsverwaltung wurde abgeschafft. Des Weiteren ermöglichte die Grundgesetzänderung die Übertragung der Verwaltungsaufgaben des Bundes an eine Gesellschaft privaten Rechts [DeBu20]. Diese wurde unter dem als Autobahn GmbH des Bundes am 13. September 2018 gegründet und befindet sich im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Am 01. August 2019 wurde die VIFG mit der Autobahn GmbH des Bundes verschmolzen [VIFG22]. Damit übernahm die Autobahn GmbH das Finanzmanagement im Zusammenhang mit Bau, Erhalt und Betrieb von Bundesfernstraßen. Seit dem 01. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes zusätzlich zur Finanzierung auch für die Planung sowie den Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen zuständig. [Auto22]

Aufgrund der Unvollständigkeit der Maut, die aktuell auf Lkw konzentriert ist, können die Gesamtkosten für die Bundesfernstraßeninfrastruktur nicht vollständig durch die Maut gedeckt werden. Für einen vollständigen Systemwechsel von Steuer- zur Nutzerfinanzierung auf den Bundesfernstraßen wäre die Einbeziehung aller Fahrzeugkategorien notwendig.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[Auto22] Autobahn GmbH (Hrsg.) Europas größte Autobahnbetreiberin, 2022
[VIFG2019] VIFG (Hrsg.) Geschäftsbericht 2017, 2019/01/01
[VIFG22] Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (Hrsg.) Verschmelzung der VIFG auf Die Autobahn GmbH, 2022
Rechtsvorschriften
[BFStrMG11] Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
[DeBu20] Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 47
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301197

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 23:16:53