Gebührensätze auf deutschen Fernstraßen (Lkw-Maut)
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Die Lkw-Maut ist nach der technisch zulässigen Gesamtmasse, der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse differenziert.
Der Gesetzgeber definiert die folgenden sechs Euro-Schadstoffklassen:
Der Gesetzgeber definiert die folgenden sechs Euro-Schadstoffklassen:
- Euro 1 und 0: Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse angehören
- Euro 2: Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 2
- Euro 3: Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3
- Euro 4: Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 4
- Euro 5/EEV-Klasse 1: Fahrzeuge der EEV-Klasse 1 (enhanced environmentally friendly vehicle) und der Schadstoffklasse S 5
- Euro 6: Fahrzeugklasse der Euro-Schadstoffklasse S 6
Die Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten orientieren sich laut Bundesfernstraßenmautgesetzes für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen an der Anzahl der Achsen und dem zulässigen Gesamtgewicht. Es werden je nach Achszahl und Gewicht folgende Mautteilsätze seit Juli 2024 für die Infrastrukturkosten erhoben [BFStrMG, ToCo24c]:
- mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis unter 7,5 Tonnen unabhängig von der Anzahl der Achsen 5,2 Cent je Kilometer
- in der Gewichtsklasse von 7,5 Tonnen bis unter 12 Tonnen unabhängig von der Anzahl der Achsen 6,6 Cent je Kilometer
- in der Gewichtsklasse von 12 Tonnen bis 18 Tonnen unabhängig von der Anzahl der Achsen 10,7 Cent je Kilometer
- in der Gewichtsklasse von mehr als 18 Tonnen und bis zu drei Achsen 14,1 Cent je Kilometer
- in der Gewichtsklasse von mehr als 18 Tonnen und vier und mehr Achsen 15,5 Cent je Kilometer
Zusätzlich zum Infrastrukturmautteilsatz werden je nach Euro-Schadstoffklasse und je nach Achs- und Gewichtsklasse folgende Luftverschmutzungskosten erhoben [BFStrMG, ToCo24c]:
- Euro 1 und 0: 10,2 bis 18,7 Cent je Kilometer
- Euro 2: 9,8 bis 18,2 Cent je Kilometer
- Euro 3: 7,9 bis 14,9 Cent je Kilometer
- Euro 4: 5,5 bis 8,7 Cent je Kilometer
- Euro 5/EEV-Klasse 1: 4,3 bis 6,2 Cent je Kilometer
- Euro 6: 1,1 bis 2,3 Cent je Kilometer
Zusätzlich wird ein Mautteilsatz für die verursachten Lärmkosten erhoben, der je nach Achs- und Gewichtsklasse zwischen 1,2 und 1,6 Cent pro Kilometer liegt.
Neben den Mautteilsätzen für Infrastrukturkosten, Luftverschmutzung und Lärmbelastung wird seit dem 1. Dezember 2023 ein Mautteilsatz für die Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen erhoben. Für die Wegekostenrechnung wurde ein CO2-Preis von 200 Euro pro Tonne CO2 angenommen. Der Kostensatz variiert für die Berechnungsperiode ab dem 1. Juli 2024 je nach Emissions-, Achs- und Gewichtsklasse zwischen 3,7 und 16,2 Cent je Kilometer. Emissionsfreie Lkw sind bis Dezember 2025 teilweise von der Maut befreit [BFStrMG, ToCo24c].