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Gebühren der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die gesetzliche Grundlage für die Höhe der Gebühren bildet §3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes [BFStrMG23]. Die Mauthöhe wird auf Grundlage des Wegekostengutachtens bestimmt. Im aktuellen Wegekostengutachten werden die Wegekosten für die Jahre 2023 bis 2027 berechnet.
Lkw-Maut_Tabelle.jpgTab. 1: exemplarische Lkw-Mautsätze in Deutschland ab 1. Juli 2024; Quelle: [ToCo24] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Die Wegekosten je gefahrenem Kilometer unterscheiden sich je nach Achszahl, technisch zulässiger Gesamtmasse und der Schadstoffklasse (Euroklasse). Die Gebühren orientieren sich an den Infrastruktur-, Luftverschmutzungs-, Lärmkosten und den Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen und richten sich sowohl nach der Verursachung als auch nach der Veranlassung der einzelnen Fahrzeugkategorien. Die Gebühren sind pro gefahrenem Kilometer auf den mautpflichtigen Straßen zu entrichten und wurden erstmals am 1. Januar 2005 erhoben.
Die Bundesregierung legt unter Zustimmung des Bundesrates die Höhe der Mautsätze fest, die auf den Berechnungen des Wegekostengutachtens basieren [BMVI2018].
Glossar
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 07.01.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMVI2018] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022, 2018/03/05
[ToCo24] Toll Collect Gmbh, Toll Collect (Hrsg.) Mauttarife seit 1. Juli 2024, 2024/07
Rechtsvorschriften
[BFStrMG11] Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
[BFStrMG23] Bundesfernstraßenmautgesetz
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
CO
= Kohlenstoffmonoxid. CO ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff und gehört damit neben Kohlenstoffdioxid zur Gruppe der Kohlenstoffoxide. Es ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas. Kohlenstoffmonoxid beeinträchtigt die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren. Schon kleine Mengen dieses Atemgiftes haben Auswirkungen auf das Zentralnervensystem.
Es entsteht bei der unvollständigen Oxidation von kohlenstoffhaltigen Substanzen. Dies erfolgt zum Beispiel beim Verbrennen dieser Stoffe, wenn nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung steht oder die Verbrennung bei hohen Temperaturen stattfindet. Kohlenstoffmonoxid selbst ist brennbar und verbrennt mit Sauerstoff zu Kohlenstoffdioxid. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kfz-Verkehr.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301175

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 03:13:14