Die Bahnreform
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Die erste Dampflokomotivenfahrt im Jahr 1835 legte den Grundstein für die Industrialisierung und den wirtschaftlichen Aufschwung. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die öffentlichen Aufgaben allgemein erweitert, was eine zunehmende Verstaatlichung privater Eisenbahnen zur Folge hatte. Während des Ersten und Zweiten Weltkriegs wurde die Verwaltung des Eisenbahnsektors dem Staat unterstellt, wodurch der Schienenverkehr de facto vollständig verstaatlicht wurde. Anfang der 1990er Jahre begann Deutschland seine bisher als Staatsmonopol betriebenen Eisenbahnen, die Deutsche Bundesbahn (DB) und die Deutsche Reichsbahn (DR), grundlegend zu reformieren.
Parallel zu den nationalen Bemühungen zur Neuordnung des Eisenbahnwesens gingen von der Europäischen Union starke Einflüsse zur Harmonisierung und Liberalisierung der Schienenverkehrsmärkte aus [Herm06a]. Die erlassenen Richtlinien und Verordnungen bildeten das Fundament für die sehr schnelle nationale Reform des Bahnwesens in den 1990er Jahren. Gründe für die Reform waren beispielsweise die verlorene Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahnindustrie. Während in den 1920er Jahren der Marktanteil im Schienengüterverkehr bei über 70 Prozent lag, bewältigte im Jahr 1990 der Straßengüterverkehr schließlich 2,75 Mal so viel tkm (169,8 Mrd. tkm) wie der Schienengüterverkehr (61,8 Mrd. tkm).
Parallel zu den nationalen Bemühungen zur Neuordnung des Eisenbahnwesens gingen von der Europäischen Union starke Einflüsse zur Harmonisierung und Liberalisierung der Schienenverkehrsmärkte aus [Herm06a]. Die erlassenen Richtlinien und Verordnungen bildeten das Fundament für die sehr schnelle nationale Reform des Bahnwesens in den 1990er Jahren. Gründe für die Reform waren beispielsweise die verlorene Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahnindustrie. Während in den 1920er Jahren der Marktanteil im Schienengüterverkehr bei über 70 Prozent lag, bewältigte im Jahr 1990 der Straßengüterverkehr schließlich 2,75 Mal so viel tkm (169,8 Mrd. tkm) wie der Schienengüterverkehr (61,8 Mrd. tkm).
Unterschiedliche nationale Verkehrsregulierungen weisen ähnliche wettbewerbshemmende Wirkungen wie Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf. Obwohl sogar entsprechende Bestimmungen im EG-Vertrag vorgesehen waren, wurde eine gemeinsame europäische Verkehrspolitik jahrzehntelang vernachlässigt [Herm06a]. Ausgangspunkt für die europäischen Liberalisierungsbemühungen im Verkehrssektor war eine Untätigkeitsklage des Europäischen Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof im Jahr 1985. Die Europäische Kommission wurde hierdurch verpflichtet, zur Harmonisierung und Liberalisierung der nationalen Verkehrsmärkte beizutragen [From94]. Sechs Jahre später wurde die erste Richtlinie für den Eisenbahnsektor verabschiedet, deren vorrangigen Ziele es waren, einen einheitlichen europäischen Eisenbahnmarkt zu etablieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn zu erhöhen.
Das Bundesverkehrsministerium erarbeitete von 1989 bis 1992 ein Konzept zur Reform des Eisenbahnsektors in Deutschland [MONO07]. Hieraus resultierte im Jahr 1993 das Eisenbahnneuordnungsgesetz. Mit dem ENeuOG wurden auch die Forderungen der Richtlinie 91/440/EWG nach einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährleistung zur Eisenbahninfrastruktur umgesetzt.
Die umfassende Neuordnung des Bahnwesens kann in sechs wesentliche Kernregulierungsbereiche untergliedert werden. Zunächst war eine Entschuldung und Entlastung der ehemaligen Sondervermögen DB und DR notwendig, um die finanzielle Unabhängigkeit der reformierten Deutschen Bahn zu gewährleisten. Im Zuge der Regionalisierung wurde die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr vom Bund auf die Länder übertragen. Hierdurch sollte eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Nahverkehr sichergestellt werden. Die Marktöffnung war mit dem Ziel verbunden, intramodalen Wettbewerb auf der Schiene zu etablieren. Ein weiteres Kernelement der Bahnreform war die Transformation der beiden Sondervermögen in ein privatwirtschaftliches Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist auch der für das Jahr 2008 geplante und aufgrund der Finanzkrise gescheiterte Börsengang ein grundlegender Kernaspekt. Ebenfalls mussten im Zuge der Bahnreform die Zuständigkeiten der Infrastrukturfinanzierung durch den Bund, der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie der Europäischen Union neu geregelt werden [MONO07].
Andere Länder sahen sich teilweise aus ähnlichen Gründen wie Deutschland dazu veranlasst, eine Reform ihres Bahnwesens vorzunehmen und haben die europäischen Richtlinien teilweise anders als Deutschland umgesetzt. Daher lohnt sich ein Blick auf die Adaption der Bahnreform in den EU-Mitgliedsstaaten Niederlande, Österreich, Schweden und Frankreich sowie auf die Bahnreform in den Nicht-EU-Staaten Schweiz und USA und dem ehemaligen EU-Staat Großbritannien.
Die umfassende Neuordnung des Bahnwesens kann in sechs wesentliche Kernregulierungsbereiche untergliedert werden. Zunächst war eine Entschuldung und Entlastung der ehemaligen Sondervermögen DB und DR notwendig, um die finanzielle Unabhängigkeit der reformierten Deutschen Bahn zu gewährleisten. Im Zuge der Regionalisierung wurde die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr vom Bund auf die Länder übertragen. Hierdurch sollte eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Nahverkehr sichergestellt werden. Die Marktöffnung war mit dem Ziel verbunden, intramodalen Wettbewerb auf der Schiene zu etablieren. Ein weiteres Kernelement der Bahnreform war die Transformation der beiden Sondervermögen in ein privatwirtschaftliches Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist auch der für das Jahr 2008 geplante und aufgrund der Finanzkrise gescheiterte Börsengang ein grundlegender Kernaspekt. Ebenfalls mussten im Zuge der Bahnreform die Zuständigkeiten der Infrastrukturfinanzierung durch den Bund, der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie der Europäischen Union neu geregelt werden [MONO07].
Andere Länder sahen sich teilweise aus ähnlichen Gründen wie Deutschland dazu veranlasst, eine Reform ihres Bahnwesens vorzunehmen und haben die europäischen Richtlinien teilweise anders als Deutschland umgesetzt. Daher lohnt sich ein Blick auf die Adaption der Bahnreform in den EU-Mitgliedsstaaten Niederlande, Österreich, Schweden und Frankreich sowie auf die Bahnreform in den Nicht-EU-Staaten Schweiz und USA und dem ehemaligen EU-Staat Großbritannien.