Kernregelungsbereiche der Bahnreform in Deutschland
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Die Bahnreform war mit einer umfassenden Neuregelung des Eisenbahnsektors verbunden. Nachfolgend werden die wesentlichen Kernregelungsbereiche aufgezeigt.
Um die finanzielle Unabhängigkeit der reformierten Deutschen Bahn gewährleisten zu können, fand zunächst eine Entschuldung und Entlastung der beiden Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn statt. Das im Januar 1994 gegründete Bundeseisenbahnvermögen übernahm den konsolidierten Schuldenstand beider Sondervermögen sowie die Personalverantwortung für die bisher bei den Staatsbahnen tätigen Beamten und die Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Immobilien.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Nahverkehr wurde der öffentliche Personenverkehr (ÖPNV) umstrukturiert und neu geordnet. Dabei wurde die Zuständigkeit für den ÖPNV vom Bund auf die Länder übertragen (Regionalisierung).
Ein weiteres Kernelement der Bahnreform bildet die Marktöffnung. Das zuvor nur für den Staatskonzern Deutsche Bahn zugängliche Schienennetz sollte von nun an auch anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen offenstehen, um Wettbewerb auf der Schiene etablieren zu können. Da der ehemalige Monopolkonzern nach wie vor als vertikal-integriertes Unternehmen große Teile der Eisenbahninfrastruktur betreibt und gleichzeitig auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt agiert, hat er ein berechtigtes Interesse daran, den Zugang zur Infrastruktur zu verweigern oder nur zu überhöhten Tarifen zu verfügen zu stellen. Daher erfordert die Marktöffnung eine Regulierung des Netzzugangs (Zugangsregulierung) sowie eine Regulierung der Entgelte (Entgeltregulierung).
Ein weiteres Ziel der Bahnreform war es, die beiden Sondervermögen in ein privatwirtschaftliches Unternehmen zu transformieren. Die Stufen der Privatisierung lassen sich in die Gründung der Deutschen Bahn AG zum 1. Januar 1994, die Aufspaltung der DB AG in fünf Einzelgesellschaften unter dem Dach einer gemeinsamen Holding im Jahr 1999 sowie über die ausstehende dritte Stufe der Bahnreform - der endgültigen Struktur der Deutschen Bahn AG unterteilen.
Im Zusammenhang mit der ausstehenden dritten Stufe der Bahnreform wird der ursprünglich für das Jahr 2008 geplante und aufgrund der Finanzkrise gescheiterte Börsengang thematisiert. Dabei wird auf die Entwicklung des Finanzholdings-Modells und der geplanten Verteilung der Aktienanteile eingegangen.
Um die finanzielle Unabhängigkeit der reformierten Deutschen Bahn gewährleisten zu können, fand zunächst eine Entschuldung und Entlastung der beiden Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn statt. Das im Januar 1994 gegründete Bundeseisenbahnvermögen übernahm den konsolidierten Schuldenstand beider Sondervermögen sowie die Personalverantwortung für die bisher bei den Staatsbahnen tätigen Beamten und die Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Immobilien.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Nahverkehr wurde der öffentliche Personenverkehr (ÖPNV) umstrukturiert und neu geordnet. Dabei wurde die Zuständigkeit für den ÖPNV vom Bund auf die Länder übertragen (Regionalisierung).
Ein weiteres Kernelement der Bahnreform bildet die Marktöffnung. Das zuvor nur für den Staatskonzern Deutsche Bahn zugängliche Schienennetz sollte von nun an auch anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen offenstehen, um Wettbewerb auf der Schiene etablieren zu können. Da der ehemalige Monopolkonzern nach wie vor als vertikal-integriertes Unternehmen große Teile der Eisenbahninfrastruktur betreibt und gleichzeitig auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt agiert, hat er ein berechtigtes Interesse daran, den Zugang zur Infrastruktur zu verweigern oder nur zu überhöhten Tarifen zu verfügen zu stellen. Daher erfordert die Marktöffnung eine Regulierung des Netzzugangs (Zugangsregulierung) sowie eine Regulierung der Entgelte (Entgeltregulierung).
Ein weiteres Ziel der Bahnreform war es, die beiden Sondervermögen in ein privatwirtschaftliches Unternehmen zu transformieren. Die Stufen der Privatisierung lassen sich in die Gründung der Deutschen Bahn AG zum 1. Januar 1994, die Aufspaltung der DB AG in fünf Einzelgesellschaften unter dem Dach einer gemeinsamen Holding im Jahr 1999 sowie über die ausstehende dritte Stufe der Bahnreform - der endgültigen Struktur der Deutschen Bahn AG unterteilen.
Im Zusammenhang mit der ausstehenden dritten Stufe der Bahnreform wird der ursprünglich für das Jahr 2008 geplante und aufgrund der Finanzkrise gescheiterte Börsengang thematisiert. Dabei wird auf die Entwicklung des Finanzholdings-Modells und der geplanten Verteilung der Aktienanteile eingegangen.
Durch die Transformation der Bahn in ein privatwirtschaftliches Unternehmen, kommt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Finanzierungspflicht für ihre Infrastruktur zu. In Bezug auf die Infrastrukturfinanzierung wird festgelegt, welche Baumaßnahmen vom Bund, den Eisenbahninfrastrukturunternehmen selbst sowie von der Europäischen Union finanziert werden.