Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung zur Reduzierung von Personalkosten an Bord deutscher Handelsschiffe
Erstellt am: 27.01.2003 | Stand des Wissens: 11.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Ein Grund für die Ausflaggung deutscher Handelsschiffe sind oftmals höhere Personalkosten auf deutschflaggigen Schiffen im Vergleich zu Schiffen unter Billigflaggen bzw. Personalengpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Höhe der Personalkosten wird unter anderem durch die Vorschriften der Schiffsbesetzungsverordnung bestimmt. Seit 1999 müssen deutschflaggige Schiffe mindestens eine Besatzung nach bestimmten Kriterien vorweisen, die durch die Schiffsbesetzungsverordnung festgelegt werden.
Die ursprüngliche Schiffsbesetzungsverordnung [SchBesV] trat am 1. Januar 1999 in Kraft und wurde zuletzt durch Artikel 524 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 geändert. Am 1. August 2013 trat die Verordnung außer Kraft und wurde durch die neue Schiffsbesetzungsverordnung [SchBesVa] ersetzt. Die wesentlichen Anforderungen an die Schiffsbesatzung seit der letzten Änderung am 17. Juli 2017 sind in Abbildung 1 dargestellt.
Die ursprüngliche Schiffsbesetzungsverordnung [SchBesV] trat am 1. Januar 1999 in Kraft und wurde zuletzt durch Artikel 524 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 geändert. Am 1. August 2013 trat die Verordnung außer Kraft und wurde durch die neue Schiffsbesetzungsverordnung [SchBesVa] ersetzt. Die wesentlichen Anforderungen an die Schiffsbesatzung seit der letzten Änderung am 17. Juli 2017 sind in Abbildung 1 dargestellt.
Im Rahmen der Lübeck-Absprachen des Maritimen Bündnis (2003) stimmte die Gewerkschaft ver.di einer Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsverordnung zu, wenn es zu der erwarteten Trendumkehr bei den Ausflaggungen kommt [BMWA03, S. 3]. Die Flexibilisierung ist in Kraft seit 2004 und erlaubt es dem BMVBS (heute BMVI), "zeitlich befristete Regelungen [zu] treffen, soweit die vorgeschriebenen Offiziere des nautischen oder technischen Schiffsdienstes, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürger sein müssen, auf dem inländischen seemännischen Arbeitsmarkt nachweislich nicht verfügbar sind" [SchBesV].
Vor 1998 waren mehr Bordpositionen mit deutschen Seeleuten zu besetzen. Die Auswirkungen der Änderungen aus dem Jahr 1999 beschreibt der Bericht der Bundesregierung zur Schiffsbesetzungsverordnung und kommt zu dem Schluss, dass:
Vor 1998 waren mehr Bordpositionen mit deutschen Seeleuten zu besetzen. Die Auswirkungen der Änderungen aus dem Jahr 1999 beschreibt der Bericht der Bundesregierung zur Schiffsbesetzungsverordnung und kommt zu dem Schluss, dass:
- Sich die Sicherheit des Bordbetriebs verbessert hat,
- Sich die Besetzungssituation deutscher Seeleute auf deutschflaggigen Schiffen stabilisiert hat und
- Das Angebot an qualifizierten Schiffsmechanikern und Schiffsoffizieren ausgeschöpft ist.
Es wird die Prognose aufgestellt, dass der Bedarf an qualifizierten Schiffsoffizieren und Schiffsmechanikern in Zukunft nur noch sehr schwer abzudecken ist, wenn von der deutschen Seeschifffahrt nicht verstärkt flottenorientiert ausgebildet wird [BMVBW01f].
Um die Personalkosten auf deutschflaggigen Schiffen noch weiter zu senken, wäre es möglich, durch die Rationalisierung des Schiffsbetriebs und den verstärkten Einsatz von Technik Besatzungen zu reduzieren. Im Interesse von Schiffssicherheit und Arbeitsschutz sind hier jedoch Grenzen durch die Schiffsbesetzungsverordnung vorgegeben. Durch Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsvorschriften, wie sie bereits in den Niederlanden durchgeführt wurde, könnte der Personalkostennachteil gegenüber fremdflaggigen Schiffen dennoch abgebaut werden.