Technische Maßnahmen zur Gefahrenminimierung im allgemeinen Eisenbahnbetrieb
Erstellt am: 24.03.2010 | Stand des Wissens: 05.03.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Trotz eines im intermodalen Vergleich als hoch zu bewerteten Sicherheitsniveaus lassen sich Störungen und Unfälle innerhalb des Systems Bahn naturgemäß nicht gänzlich ausschließen. Sowohl technische Defekte als auch menschliches Fehlverhalten können Auslöser für derartige gefährliche Ereignisse sein und dadurch erheblichen Schaden an Mensch, Fahrzeug, Infrastruktur, Transportgut sowie Umwelt verursachen.
Um die im Eisenbahnbetrieb entstehenden Gefahren zu reduzieren, findet eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Maßnahmen und Systeme Anwendung, die sich im Hinblick auf ihre Wirkungsweise zwei einander ergänzenden Strategien zuordnen lassen. Nach Geiger und Kotte stellt das Schadensrisiko das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines entsprechenden Ereignisses und dem im Ereignisfall zu erwartenden Schadensausmaß dar:
Schadensrisiko = Eintrittswahrscheinlichkeit Schadensereignis x Schadensausmaß
[GeKo08, S. 124 f.]
Eine entsprechende Risikominderung kann somit über zwei Wege erzielt werden: Einerseits besteht die Möglichkeit, durch Maßnahmen der sogenannten aktiven Sicherheit ein Zustandekommen von Unfällen zu erschweren. In diesem Zusammenhang werden technische Systeme herangezogen, um gefährlichen Zuständen bereits in ihrer Entstehung entgegenzuwirken, wie etwa der Einsatz von Zugleit- und Sicherungstechnik. Sie verhindert unter anderem die Einfahrt eines Zuges in bereits besetzte Gleisabschnitte und beugt dadurch dem Auftreten von Fahrzeugkollisionen vor. [Ross11b, S. 32]. Darüber hinaus gehören auch solche Maßnahmen in die Kategorie der aktiven Sicherheit, mit deren Hilfe das Auftreten kritischer Zustände frühzeitig erkannt werden kann und die somit dazu beitragen, akute Unfallgefahr abzuwenden. So können zum Beispiel Heißläuferortungsanlagen defekte Radsatzlager aufspüren, bevor sie zu Sekundärschädigungen am betreffenden Rollmaterial führen und dadurch letztendlich sogar zu Fahrzeugentgleisungen [KlSt08, S. 10 ff.].
Unter dem Begriff der passiven Sicherheit subsumieren sich hingegen sämtliche Ansätze, die darauf ausgerichtet sind, die Folgen eines Unfalleintritts, das heißt das Schadensausmaß, für Personen und Umwelt zu mindern [HeLu09, S. 38]. Als technische bzw. konstruktive Maßnahme zur Erhöhung der passiven Sicherheit kommen im Schienenverkehr beispielsweise Deformationselemente zum Einsatz, die einen Teil der bei einer Kollision mit anderen Fahrzeugen oder einem Hindernis entstehenden Energie durch Verformung abbauen können. (Ein Beispiel hierzu findet sich unter anderem in [Steu09, S. 418].) Ferner dienen Entgleisungsdetektionssysteme zur Reduktion des potentiellen Schadensausmaßes [KnBr24]. Sie sind in der Lage, einen Verlust der Spurführung an einzelnen Achsen zu registrieren und das betreffende Schienenfahrzeug im Idealfall mit Hilfe einer automatisch ausgelösten Schnellbremsung noch vor einem durch Entgleisung induzierten Unfall zum Stillstand zu bringen [Ross11a, S. 10 ff.].