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Stufen der Bahnprivatisierung

Erstellt am: 23.03.2010 | Stand des Wissens: 15.10.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die Bahnreform in Deutschland war mit dem Ziel verbunden, die beiden monopolistischen Staatsbahnen in ein Wirtschaftsunternehmen zu transformieren.

Die erste Stufe der Bahnprivatisierung beinhaltete die Zusammenführung der beiden deutschen Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn am 1. Januar 1994 sowie die Gründung der privatrechtlich organisierten Deutschen Bahn AG (DB AG) [Jani24]. Diese Umstrukturierung erfolgte auf Grundlage des Eisenbahnneuordnungsgesetzes. Der Bund war und ist alleiniger Inhaber aller Anteile an der Aktiengesellschaft. Die Privatisierung mit der AG-Gründung erfolgte daher nur auf gesellschaftsrechtlicher Ebene [MON09].

Im Zuge der zweiten Stufe der Bahnreform wurde die DB AG am 1. Januar 1999 unter dem Dach einer gemeinsamen Holding in die folgenden fünf Einzelgesellschaften aufgespalten [Jani24]:
  • DB Netz AG (Fahrweg, heute DB InfraGO),
  • DB Station und Service AG (Personenbahnhöfe, heute DB InfraGO),
  • DB Reise und Touristik AG (Personenfernverkehr, heute DB Fernverkehr),
  • DB Regio AG (Personennahverkehr) sowie
  • DB Cargo AG (Güterverkehr, zwischenzeitlich DB Schenker Rail).
Der DB-Konzern befindet sich nach wie vor im Bundesbesitz.

Die dritte Stufe der Bahnreform steht noch aus. Seit Mitte des Jahres 2003 wurde über die endgültige Struktur der Holding diskutiert. Hierbei zeichneten sich zwei wesentliche Alternativen ab [MON09]:
  1. (Teil-)Privatisierung: Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit einer materiellen (Teil-)Privatisierung der Deutschen Bahn AG als weiterhin vertikal integriertes Unternehmen. Die Kapitalprivatisierung könnte daher nur in Form einer Teilprivatisierung erfolgen, da nach Artikel 87e Absatz 3 Satz 3 GG nur maximal 49 Prozent der Anteile der Schieneninfrastruktur veräußert werden dürfen. Vorteile dieses Modells ergeben sich aus den Synergieeffekten der vertikalen Integration. Nachteilig wirken sich jedoch die hohen Diskriminierungspotentiale aus.
  2. Strikte Trennung von Netz und Betrieb: Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit einer strikten Trennung der Bereiche Netz und Betrieb. In diesem Fall würde der Netzbereich von einer eigenständigen Gesellschaft des Bundes geführt und nur die Transportgesellschaften privatisiert werden.
Ein wesentlicher Vorteil der strikten Trennung von Netz und Betrieb wäre, dass Diskriminierungspotentiale gegenüber Wettbewerbern minimiert werden könnten. Andererseits gibt es Befürchtungen, dass die Servicequalität der Leistungen - insbesondere im Personenverkehr - rapide abnehmen könnte.
In der politischen Diskussion einigte man sich auf eine Hybridstruktur beider Modelle. Der damit für Oktober 2008 geplante Börsengang scheiterte jedoch an der damaligen Weltfinanzkrise. Hiermit steht die Vollendung der dritten Stufe der Bahnreform bis dato noch aus [BMVBS13w].
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bahnreform (Stand des Wissens: 10.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301385
Literatur
[BMVBS13w] BMVBS Koalitionsverhandlungen, Infrastruktur, Bahn, Maut - Minister Ramsauer im Interview mit der Welt, 2013/11/06
[Jani24] Janicki, Jürgen Gründung der Deutschen Bahn AG: 30 Jahre Bahnreform, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 01/2024, 2024/01
[MON09] Monopolkommission Sondergutachten 55: Bahn 2009: Wettbewerb erfordert Weichenstellung, Nomos Verlagsgesellschaft / Baden-Baden , 2009
Rechtsvorschriften
[ENeuOG] Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?298918

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 03:34:40