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Intensität der Kontrollen der gesetzlichen Vorschriften im intermodalen Vergleich

Erstellt am: 23.03.2010 | Stand des Wissens: 12.06.2023
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Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Neben der Gestaltung des gesetzlichen Rahmens kann die Politik durch die Kontrolle von dessen Einhaltung Einfluss auf die realen Wettbewerbsbedingungen nehmen. Dies gilt vor allem für den Straßen- und den Schienengüterverkehr.
Die Zahl der von den Mitgliedsstaaten durchzuführenden Prüfungen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer lag 2001 bei nur einem Prozent der Arbeitstage [EUKOM01]. In Deutschland ist die Kontrollintensität durch das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) bis ins Jahr 2008 um ein Sechstel deutlich zurückgegangen - trotz der Zunahme des Aufkommens im Straßengüterverkehr. Dies dürfte mit dem Abbau des zuständigen Personals in gleicher Höhe zusammenhängen. Kontrollen werden aufgrund technischer Gegebenheiten und der Vielzahl der unabhängigen Akteure stichprobenartig durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden bei über 320.000 kontrollierten Fahrzeuge im Güterverkehr circa 32.000 Verstöße (12,48 Prozent) festgestellt [BAG20a]. Bezüglich der Fahrpersonalvorschriften bedienen sich die Kontrolleure des digitalen EG-Kontrollgerätes, das gemäß der europäischen Verordnung 561/2006 für Neufahrzeuge vorgeschrieben ist [Bag09; BAG02c; BAG12; EG561/2006].
Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kommt zu dem Ergebnis, dass rund die Hälfte aller Fahrer im Güterfernverkehr länger als erlaubt am Lenkrad sitzt. "Insgesamt ist das Fahrpersonal durch die hohe Flexibilität der Betriebs- und Arbeitszeiten einer hohen Belastung ausgesetzt. Diese kann beispielsweise durch erhöhte Lenkzeiten, aber auch durch Arbeiten wie dem Be- und Entladen während der eigentlichen Ruhezeiten hervorgerufen werden" [BAuA04]. Im Schienenverkehr ist die Kontrollintensität in der Regel höher, da in den meisten europäischen Staaten Inspektionen regelmäßig und institutionalisiert durchgeführt werden [Liec02]. Die in Deutschland zuständige Behörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), welches Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eine für die Teilnahme am regelspurigen Eisenbahnbetrieb erforderliche Sicherheitsbescheinigung erteilt. Vor der Betriebsaufnahme müssen EVU einen Betriebsleiter bestellen, der Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften verantwortet. Dazu gehören entsprechende betriebliche Anordnungen und die Prüfung von deren Einhaltung sowie die fachliche Aus- und Fortbildung des Betriebspersonals. Alle zugelassenen EVU müssen dem EBA in einem jährlichen Sicherheitsbericht Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, Dokumentationen interner Sicherheitsprüfungen und Ähnliches darlegen [MoNe15, S. 95f.].
Nach den Bestimmungen der Binnenschiffuntersuchungsordnung [BinSchUO21] werden Fahrzeuge für die Binnenschifffahrt nach Begutachtung einzeln und für begrenzte Zeit zugelassen. Zudem werden in den Häfen regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Deren Häufigkeit ist jedoch mangels auswertbarer Zahlenangaben und der Vielzahl der zuständigen Behörden - unter anderem Wasser- und Schifffahrtsdirektionen des Bundes und Wasserschutzpolizeien der Bundesländer - nicht quantifizierbar. Allein im auch für die deutsche Binnenschifffahrt bedeutenden Hafen Rotterdam wurden 2008 von den etwa 133.000 Binnenschiffen mehr als 4.000 durch die niederländischen Behörden kontrolliert [WTSP09; HaRo09; JaWa08].
Die unterschiedlichen Kontrollmechanismen können dazu führen, dass die Sicherheitsvorschriften bei den Verkehrsträgern nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden. Laut einer Studie wird dabei festgestellt, dass nicht die Kontrollpraxis das wesentliche Problem ist, sondern der mangelnde ökonomische Anreiz der Bußgelder einer der Gründe für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist [AbGr03]. Insgesamt führt die Nicht-Einhaltung von Vorschriften zu Verzerrungen des Wettbewerbs innerhalb des Straßengüterverkehrs und hat damit gleichzeitig Auswirkungen auf das Preisniveau des gesamten Transportmarktes [AbGr03]. Um den Wettbewerbsnachteilen durch unterschiedliche Kontrollintensitäten vorzubeugen, wird vom BMVI im Masterplan Schienengüterverkehr das Ziel gesetzt, die Kontrollpraktiken für den Güterverkehr zu harmonisieren [BMVI17j, S. 35].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gesetze und politische Zielvorgaben im Kombinierten Verkehr (Stand des Wissens: 12.06.2023)
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Literatur
[AbGr03] Abel, Heiko, Dipl.-Geogr., Dipl.-Verw.wirt (FH), Grotrian, Jobst, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Helms, Maja, Dr., Rommerskirchen, Stefan, Dr., Schumacher, Irina, Dipl.-Geogr. Verstöße gegen Vorschriften im Straßengüterverkehr, veröffentlicht in Güterbahnen, Ausgabe/Auflage 1, Alba Fachverlag GmbH & Co. KG 40549 Düsseldorf, 2003, ISBN/ISSN 1610-5273
[BAG02c] o. A. Geschäftsbericht 2001 des Bundesamtes für Güterkraftverkehr, Köln, 2002/06
[Bag09] Roitsch, Horst, Rademacher, Renate Geschäftsbericht 2008 des Bundesamtes für Güterkraftverkehr, Köln, 2009
[BAG12] o. A. Geschäftsbericht 2012 des Bundesamtes für Güterkraftverkehr, Köln, 2013/05
[BAG20a] Bundesamt für Güterverkehr (BAG) (Hrsg.) Straßenkontrollstatistik 2020
, 2020/10/06
[BAuA04] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Betriebs- und Arbeitszeiten im Güterverkehr und bei der Personenbeförderung untersucht: Hauptsache pünktlich ankommen, Ausgabe/Auflage 142/04, Dortmund/Berlin, 2004/12/06
[BMVI17j] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Masterplan Schienengüterverkehr, 2017/06
[EUKOM01] k.A. Weissbuch - Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellung für die Zukunft, Brüssel, 2001, ISBN/ISSN 92-894-0339-X
[HaRo09] o. A. Port of Rotterdam - Haven en Cijvers, 2009
[JaWa08] o. V. Jaarplan Vervoer over Water 2008, Den Haag, 2008
[Liec02] Liechti , Markus Safe and Sustainable Freight Transport - Freight from Road to Rail - Final Report, Ausgabe/Auflage 02/3, 2002/07
[MoNe15] mofair e.V., Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. (Hrsg.) Wettbewerber-Report
Eisenbahn 2015/2016, 2015/10/20
[WTSP09] o.V. Water Transport Supervision Plan 2009, Den Haag, 2009/01
Rechtsvorschriften
[BinSchUO21] Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung
[EG561/2006] Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006
Glossar
Schienengüterverkehr
Unter Schienengüterverkehr (SGV) wird der Transport von Gütern mit der Eisenbahn verstanden. Diese werden in Güterzügen unter Verwendung (spezieller) Güterwagen befördert. Diese Verkehre können entweder auf gesonderten Güterverkehrsstrecken oder im Mischverkehr, auf gemeinsam durch den Güter- und Personenverkehr genutzten Strecken, realisiert werden. Leistungen des Schienengüterverkehrs werden häufig als Teil einer Logistikkette in logistische Gesamtkonzepte eingebunden.
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?297819

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 15:09:25