Nationale Rahmenbedingungen zur Reformierung der Eisenbahn
Erstellt am: 19.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Auslöser der umfangreichen Neuordnung des nationalen Eisenbahnwesens waren die enorme Verschuldung der ehemaligen Staatsbahnen sowie der kontinuierliche Verlust von Anteilen am Verkehrsaufkommen. Die relativ schnelle Neuordnung des nationalen Eisenbahnwesens ist auf den parallelen Liberalisierungsdruck der Europäischen Union zurückzuführen. Das Bundesverkehrsministerium erarbeitete von 1989 bis 1992 ein Konzept zur Reform des Eisenbahnsektors in Deutschland [MONO07]. Hieraus resultierte im Jahr 1993 das Eisenbahnneuordnungsgesetz [ENeuOG]. Die relativ schnelle Neuordnung des nationalen Eisenbahnwesens ist auf den parallelen Liberalisierungsdruck der Europäischen Union zurückzuführen. Mit dem ENeuOG wurden auch die Forderungen der Richtlinie 91/440/EWG nach einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährleistung zur Eisenbahninfrastruktur umgesetzt. Das Eisenbahnneuordnungsgesetz enthält neben 130 Gesetzesänderungen fünf Artikelgesetze. Diese beinhalten Regelungen zur Überführung der beiden Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn in handelsrechtliche Gesellschaften, zur Gründung der privatrechtlich organisierten Deutschen Bahn AG, zur Errichtung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) als selbstständige Bundesoberbehörde und Übertragung der Zuständigkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vom Bund an die Länder (Regionalisierung). Darüber hinaus enthält das ENeuOG eine Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes [AEG], dessen Funktion es ist, den Ordnungsrahmen eines liberalisierten Eisenbahnsektors zu wahren.
Das Eisenbahnregulierungsgesetz [EREgG] regelt den diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen sowie die Erhebung von Entgelten für diese Infrastrukturen. Mit dem Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes zum 02. September 2016 wurde die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung [EIBV] außer Kraft gesetzt. Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz wird die Richtlinie [2012/34/EU] in nationales Recht umgesetzt.
Zur Regelung des Ausbaus der Schienenwege des Bundes sowie der Zuständigkeiten hinsichtlich der Infrastrukturfinanzierung ist im November 1993 das Bundesschienenwegeausbaugesetz [BSWAG] in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2009 wurde dies durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ergänzt.
Das Eisenbahnregulierungsgesetz [EREgG] regelt den diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen sowie die Erhebung von Entgelten für diese Infrastrukturen. Mit dem Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes zum 02. September 2016 wurde die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung [EIBV] außer Kraft gesetzt. Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz wird die Richtlinie [2012/34/EU] in nationales Recht umgesetzt.
Zur Regelung des Ausbaus der Schienenwege des Bundes sowie der Zuständigkeiten hinsichtlich der Infrastrukturfinanzierung ist im November 1993 das Bundesschienenwegeausbaugesetz [BSWAG] in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2009 wurde dies durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ergänzt.