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Nationale Rahmenbedingungen zur Reformierung der Eisenbahn

Erstellt am: 19.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Auslöser der umfangreichen Neuordnung des nationalen Eisenbahnwesens waren die enorme Verschuldung der ehemaligen Staatsbahnen sowie der kontinuierliche Verlust von Anteilen am Verkehrsaufkommen. Die relativ schnelle Neuordnung des nationalen Eisenbahnwesens ist auf den parallelen Liberalisierungsdruck der Europäischen Union zurückzuführen. Das Bundesverkehrsministerium erarbeitete von 1989 bis 1992 ein Konzept zur Reform des Eisenbahnsektors in Deutschland [MONO07]. Hieraus resultierte im Jahr 1993 das Eisenbahnneuordnungsgesetz [ENeuOG]. Die relativ schnelle Neuordnung des nationalen Eisenbahnwesens ist auf den parallelen Liberalisierungsdruck der Europäischen Union zurückzuführen. Mit dem ENeuOG wurden auch die Forderungen der Richtlinie 91/440/EWG nach einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährleistung zur Eisenbahninfrastruktur umgesetzt. Das Eisenbahnneuordnungsgesetz enthält neben 130 Gesetzesänderungen fünf Artikelgesetze. Diese beinhalten Regelungen zur Überführung der beiden Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn in handelsrechtliche Gesellschaften, zur Gründung der privatrechtlich organisierten Deutschen Bahn AG, zur Errichtung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) als selbstständige Bundesoberbehörde und Übertragung der Zuständigkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vom Bund an die Länder (Regionalisierung). Darüber hinaus enthält das ENeuOG eine Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes [AEG], dessen Funktion es ist, den Ordnungsrahmen eines liberalisierten Eisenbahnsektors zu wahren. 

Das Eisenbahnregulierungsgesetz [EREgG] regelt den diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen sowie die Erhebung von Entgelten für diese Infrastrukturen. Mit dem Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes zum 02. September 2016 wurde die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung [EIBV] außer Kraft gesetzt. Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz wird die Richtlinie [2012/34/EU] in nationales Recht umgesetzt. 

Zur Regelung des Ausbaus der Schienenwege des Bundes sowie der Zuständigkeiten hinsichtlich der Infrastrukturfinanzierung ist im November 1993 das Bundesschienenwegeausbaugesetz [BSWAG] in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2009 wurde dies durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ergänzt.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bahnreform (Stand des Wissens: 10.09.2022)
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Literatur
[MONO07] Monopolkommission Wettbewerbs- und Regulierungsversuche im Eisenbahnverkehr - Sondergutachten 48 der Monopolkommission, Nomos-Verlag/Baden-Baden, 2007/04
Weiterführende Literatur
[Moth09] Marianne Motherby Kompendium Eisenbahn-Gesetze: Nationales Recht 1, Europarecht und Internationales Recht 2, Ausgabe/Auflage 15. Auflage, Hestra-Verlag, 2009/04/15
[2012/34/EU] Richtlinie 2012/34/EU [...] zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung)
[95/18/EG] Richtlinie 95/18/EG [...] über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen
[95/19/EG] Richtlinie 95/19/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn und die Berechnung von Wegeentgelten (95/19/EG)
[AEG] Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
[BSWAG] Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
[EIBV] Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
[ENeuOG] Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
[EREgG] Eisenbahnregulierungsgesetz
Glossar
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Bei der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) handelt es sich um ein Vertragswerk zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH). Gegenstand sind Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des Zustands der Schienenwege des Bundes dienen (Ersatzinvestitionen und Maßnahmen der Instandhaltung).
Schienenpersonennahverkehr
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?296460

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 18:15:39