Regionalplanung - Raumordnung
Erstellt am: 23.01.2003 | Stand des Wissens: 23.11.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Regionalplanung ist im föderalen System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland die teilraumbezogene, regionale Stufe der Landesplanung. Somit konkretisiert, integriert und setzt sie die in den Landesentwicklungsprogrammen vorgesehenen Entwicklungsziele und die raumbezogenen Aussagen der Landesentwicklungspläne um [Krapp11].
Die Regionalplanung besitzt eine wichtige Mittlerfunktion zwischen den Raumordnungsbehörden auf der Bundes- und Landesebene sowie den Kommunen. Durch die Konkretisierung der Landesplanung kommt ihr eine wichtige Bindegliedfunktion zwischen den übergeordneten Programmen und Plänen und der kommunalen Planung zu.
Aufgabe der Regionalplanung ist die vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für die Entwicklung einer Region. In die Konzepte der Regionalplanung wird die konkrete örtliche Planung einbezogen. Die Bauleitpläne müssen an die Regionalplanung angepasst werden. Gleichzeitig gilt das Gegenstromprinzip, nach dem die Regionalplanung die Belange der Kommunen in ihre Planung einbeziehen muss.
Der Regionale Flächennutzungsplan wurde mit dem ROG 98 (§9 Absatz 6 ROG) [ROG] eingeführt. Seitdem ist es möglich, einen Plan aufzustellen, der die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zugleich übernimmt, sofern die einschlägigen Vorschriften beider Pläne nach [ROG] und [BauGB] eingehalten werden. Der regionale Flächennutzungsplan wurde speziell für Räume mit intensiver raumstruktureller Verflechtung - wie sie insbesondere in verdichteten Räumen zu finden sind - entwickelt. Generelles Ziel ist es, das fünfstufige Planungssystem der deutschen Raumplanung zu vereinfachen.