Europäische Politik als Akteur des Kombinierten Verkehrs
Erstellt am: 18.03.2010 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Die Institutionen der Europäischen Union, vor allem EU-Kommission und Europaparlament, nehmen auf die Entwicklung des Verkehrs Einfluss. Den Rahmen dafür bildet das Weißbuch Verkehr "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" [EUKom11a], in dem Ziele und Grundlagen formuliert wurden. So sollen nach der Europäischen Kommission [EUKom11a, S. 5,10,20,24]:
- 20 Prozent der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 2008 eingespart,
- die Überlastung der Verkehrssysteme, insbesondere des Straßennetzes und des Luftraums, verringert,
- die Verkehrsmärkte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes weiter geöffnet,
- die Arbeitsbedingungen im Verkehrsgewerbe vereinheitlicht und verbessert sowie
- die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Förderung und den Einsatz von intelligentem Verkehrsmanagement und innovativen Technologien gesichert werden.
Neben "der effizientere[n] Nutzung des Verkehrs und der Infrastruktur durch Einsatz verbesserter Systeme für Verkehrsmanagement und Information (zum Beispiel IVS, SESAR, ERTMS, SafeSeaNet, RIS), eine fortgeschrittene Logistik und Marktmaßnahmen" werden "multimodale Lösungen im Güterverkehr [angestrebt], bei denen für den Fernverkehr auf das Schiff und die Eisenbahn zurückgegriffen wird." Insbesondere auf größeren Entfernungen gelte es, die wirtschaftliche Attraktivität intermodaler Verkehre zu verbessern und eine "effiziente Komodalität" zu erreichen [EUKom11a, S. 7].
Aufgrund der Divergenz von politischen Zielen und tatsächlichen Gegebenheiten ergreift die Europäische Kommission verschiedene Maßnahmen und stellt somit einen unmittelbar wirkenden Einflussfaktor auch für den Kombinierten Verkehr dar. Dies betrifft zum einen große Teile der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die nach EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden, wie beispielsweise:
Aufgrund der Divergenz von politischen Zielen und tatsächlichen Gegebenheiten ergreift die Europäische Kommission verschiedene Maßnahmen und stellt somit einen unmittelbar wirkenden Einflussfaktor auch für den Kombinierten Verkehr dar. Dies betrifft zum einen große Teile der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die nach EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden, wie beispielsweise:
- Lenkzeitvorschriften für den Straßengüterverkehr [EG561/2006],
- technische Vorschriften für den Verkehrsträger Schiene [EuKom09a] oder
- Infrastrukturbenutzungsgebühren [EuPa09].
Zum anderen förderte die Europäische Kommission Initiativen zur (Teil-) Verlagerung von Verkehr zwischen mindestens zwei verschiedenen EU-Staaten auf umweltfreundliche Verkehrsträger mit dem Programm MARCO POLO II (2006-2013). Subventioniert werden auch Infrastrukturprojekte zur Schließung grenzüberschreitender Lücken im europäischen Verkehrsnetz zur Bildung sogenannter Transeuropäischer Netze Verkehr (TEN-T). Nach Ende des MARCO POLO II Programms wurde dieses vom Europäischen Rechnungshof für unwirksam befunden, da die festgelegten Ziele nur in sehr geringem Umfang erreicht wurden [EU13a].
Dennoch bleibt die EU einer der wichtigsten Investoren und Gestalter im Kombinierten Verkehr. Für die Finanzperiode 2021 bis 2027 schreibt die zuständige EU-Agentur CINEA 7 Milliarden Euro Fördermittel aus ['zlise' Referenz-Fehler (Zieleintrag fehlt): 452068].452068].
Dennoch bleibt die EU einer der wichtigsten Investoren und Gestalter im Kombinierten Verkehr. Für die Finanzperiode 2021 bis 2027 schreibt die zuständige EU-Agentur CINEA 7 Milliarden Euro Fördermittel aus ['zlise' Referenz-Fehler (Zieleintrag fehlt): 452068].452068].