Ressourcen für eine erfolgreiche Projektauswahl, -ausgestaltung und -begleitung
Erstellt am: 14.03.2010 | Stand des Wissens: 14.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Neben der programmbezogenen Bereitstellung von Gütern, die für die Realisierung von PPP-Projekten von Bedeutung sind, ist die projektbezogene Verfügbarkeit ausreichender zeitlicher, finanzieller und personeller Ressourcen für eine erfolgreiche Projektauswahl, -ausgestaltung und -begleitung von zentraler Bedeutung. Die sich aus dem langfristigen Charakter der Vertragsbeziehung ergebende höhere Komplexität des PPP-Ansatzes bedingt, dass die Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe nicht zu knapp bemessen sein sollte.
Finanzielle Ressourcen sind erforderlich, um wirtschaftliche, juristische und technische Expertise bei der Projektvorbereitung und -vergabe sowie gegebenenfalls bei der späteren Projektbegleitung einbinden zu können. Außerdem sollte die öffentliche Hand stets über ein Mindestmaß an eigenem Know-how verfügen, um eine effiziente Projektrealisierung zu gewährleisten (vgl. BeGa01 zur Frage des Know-how-Bedarfs auf Seiten der öffentlichen Hand bei der vertraglichen Aufgabenübertragung an private Unternehmen.). Wenn die zuständige Stelle der öffentlichen Hand nur wenige eigene personelle Ressourcen und geringes Know-how besitzt sowie Kontrahierungsprobleme die Aufgabenübertragung an private Berater erschweren, sollte die Einbeziehung eines Kompetenzträgers, der dem Zielsystem der öffentliche Hand verpflichtet ist, in Betracht gezogen werden.
Finanzielle Ressourcen sind erforderlich, um wirtschaftliche, juristische und technische Expertise bei der Projektvorbereitung und -vergabe sowie gegebenenfalls bei der späteren Projektbegleitung einbinden zu können. Außerdem sollte die öffentliche Hand stets über ein Mindestmaß an eigenem Know-how verfügen, um eine effiziente Projektrealisierung zu gewährleisten (vgl. BeGa01 zur Frage des Know-how-Bedarfs auf Seiten der öffentlichen Hand bei der vertraglichen Aufgabenübertragung an private Unternehmen.). Wenn die zuständige Stelle der öffentlichen Hand nur wenige eigene personelle Ressourcen und geringes Know-how besitzt sowie Kontrahierungsprobleme die Aufgabenübertragung an private Berater erschweren, sollte die Einbeziehung eines Kompetenzträgers, der dem Zielsystem der öffentliche Hand verpflichtet ist, in Betracht gezogen werden.