Gebrauchsgüter
Änderungsdatum: 22.02.2010
Gebrauchsgüter können als langlebige Güter bezeichnet werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie im eigentlichen Sinne nicht verbraucht werden, sondern durch wiederholten Gebrauch nur dem Verschleiß (Abnutzung) unterliegen, z.B. Einrichtungsgegenstände, Geschirr, Kleidung etc.