Europäische Förderinstrumente für den Kombinierten Verkehr
Erstellt am: 19.02.2010 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Die Förderung der Intermodalität stellt ein wichtiges Instrument der europäischen Verkehrspolitik dar. So wurde im Weißbuch der Europäischen Kommission für den Güterverkehr als Ziel definiert, durch Integration und Vernetzung die Anteile der verschiedenen Verkehrsträger im Jahr 2010 auf dem Niveau des Jahres 1998 zu halten [EUKOM01]. Auch im neuen Weißbuch zum Verkehr [EUKom11a] hat die Integration der verschiedenen Verkehrsträger einen hohen Stellenwert. Einer der Eckpfeiler für den Kombinierten Verkehr im grenzüberschreitenden Verkehr bildet die [92/106/EWG]. Sie erlaubt zum Beispiel die Kabotage in der EU für Transportunternehmen aus anderen EU-Staaten und befreit den Gütertransport im Sinne des Kombinierten Verkehrs von Kontingentierung und Genehmigungen [92/106/EWG]. Des Weiteren hatte die Europäische Union zu der Erreichung des Modal Splits der Verkehrsträger von 1998 das Programm MARCO POLO aufgelegt. Es ersetzte das im Dezember 2001 ausgelaufene Vorgänger-Programm PACT. Die jährliche Mittelausstattung lag in der zweiten Phase von 2007 bis 2013 bei rund 450 Millionen Euro [EG923/2009, EuKom06a].
Um das vorgegebene Ziel tatsächlich zu erreichen, wurden ausgehend von den Erfahrungen des PACT-Programms und der ersten Phase des MARCO-POLO-Programms fünf förderfähige Maßnahmenkategorien festgelegt [EUKOM02f, S. 13ff.]:
Um das vorgegebene Ziel tatsächlich zu erreichen, wurden ausgehend von den Erfahrungen des PACT-Programms und der ersten Phase des MARCO-POLO-Programms fünf förderfähige Maßnahmenkategorien festgelegt [EUKOM02f, S. 13ff.]:
- Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf Schiene oder Wasserwege,
- katalytische Maßnahmen, mit denen Marktbarrieren für die Verkehrsverlagerung abgebaut werden,
- Meeresautobahnen, das heißt Seeschifffahrt in Kombination mit anderen Verkehrsträgern als Ersatz für Straßengüterfernverkehr,
- Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, mit denen die Transport- in die Produktionsplanung integriert wird sowie
- gemeinsame Bildungsmaßnahmen im Güterlogistikmarkt
Antragsberechtigt waren ausschließlich Konsortien aus gewerblichen Unternehmen, die aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes stammten. Je nach Art der Maßnahme wurden bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für tatsächlich erreichte Ziele der Verkehrsverlagerung und bis zu 50 Prozent für gemeinsame Bildungsmaßnahmen erstattet. Forschungs- oder Infrastrukturprojekte wurden im Rahmen von MARCO POLO nicht gefördert. Es galt ein Höchstsatz von 2 Euro je 500 Tonnenkilometern oder 2000 Kubikmeter-km und eine Förderschwelle von 250.000 Euro [EACI09a].
Ex ante wurde bei dem Projekt von einem Verlagerungseffekt für die Programmdauer von 2007 bis 2013 von 144 Milliarden Tonnenkilometern zu Lasten der Straße ausgegangen. Allerdings basierte diese Schätzung auf einem Budget von 820 Millionen Euro. Insgesamt hätte eine Emissionsreduktion von 8,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid erzielt werden können. Außerdem wurde unter Einbeziehung der vermiedenen Umwelt- und Infrastrukturschäden sowie Unfälle und des verringerten Energieverbrauchs ein Nutzen von 4,98 Milliarden Euro prognostiziert. Hieraus errechnete sich ein volkswirtschaftlicher Nutzen pro im MARCO POLO II Programm eingesetztem Euro von über sechs Euro [EUKOM04j]. Das MARCO POLO II Programm lief Ende 2013 ab und hat laut dem Europäischen Rechnungshof [European Court of Auditors (ECA)] die gesetzten Ziele nur zum Teil erreicht [DWN13]. So konnten im Zeitraum 2007-2010 nur 23,9 Prozent der vereinbarten Verkehrsverlagerung erreicht werden. Darüber hinaus wurden bis Ende 2012 nur 77,8 Millionen Euro ausgeschüttet (25 Prozent des verfügbaren Budgets). Die Prüfer kommen zu dem Ergebnis, dass ein Vergleich zwischen den gesetzten Zielen und den gemeldeten Programmergebnissen zeigt, dass die Leistungen durchgängig "erheblich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind" [DWN13].
Aufgrund dieses schlechten Ergebnisses wurde das Programm in dieser Art und Weise eingestellt [DVZ13c]. Ein ähnliches aktuelles Verkehrsprojekt stellte das CEF Güterverkehrsdienste (Connecting Europe Facility - Freight Transport Services) dar. Es umfasste ein Gesamtbudget von insgesamt 930 Millionen Euro zur Beseitigung von Engpässen, Sicherstellung für nachhaltigen und effizienten Transport und zur Optimierung vorhandener Verbindungsstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsmodi [INEA14].
Da die [92/106/EWG] seit 1992 die einzige direkte Rechtsgrundlage zur Verkehrsverlagerung bildet, wurde 2018 ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorgelegt, der unter anderem rechtliche Klarstellungen vornimmt, Investitionen rationalisieren soll und eine bessere Förderung von Nachhaltigen Technologien ermöglicht [EU18b], EU 2017/0290].
Die EU-Agentur CINEA hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Finanzierungsinstruments "Connecting Europe Facility" (CEF) für den Verkehrssektor veröffentlicht, das 7 Milliarden Euro für Projekte zum Bau, zur Modernisierung und zur Verbesserung der europäischen Verkehrsinfrastruktur bereitstellt. Bewerben können sich Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen [CINEA21].
Am 29.7.2021 beschloss die EU außerdem den neuen Green Deal, ein Gesetz, welches notwendige Schritte adressiert, damit die EU bis 2050 klimaneutral ist. Dafür sollen unter anderem bis 2030 Treibhausgase um 55 Prozent reduziert werden im Vergleich zu 1990. Außerdem sollen Ziele für 2040 definiert werden und die EU nach 2050 weiterhin Co2-Negativität anstreben [EU21a].
Ex ante wurde bei dem Projekt von einem Verlagerungseffekt für die Programmdauer von 2007 bis 2013 von 144 Milliarden Tonnenkilometern zu Lasten der Straße ausgegangen. Allerdings basierte diese Schätzung auf einem Budget von 820 Millionen Euro. Insgesamt hätte eine Emissionsreduktion von 8,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid erzielt werden können. Außerdem wurde unter Einbeziehung der vermiedenen Umwelt- und Infrastrukturschäden sowie Unfälle und des verringerten Energieverbrauchs ein Nutzen von 4,98 Milliarden Euro prognostiziert. Hieraus errechnete sich ein volkswirtschaftlicher Nutzen pro im MARCO POLO II Programm eingesetztem Euro von über sechs Euro [EUKOM04j]. Das MARCO POLO II Programm lief Ende 2013 ab und hat laut dem Europäischen Rechnungshof [European Court of Auditors (ECA)] die gesetzten Ziele nur zum Teil erreicht [DWN13]. So konnten im Zeitraum 2007-2010 nur 23,9 Prozent der vereinbarten Verkehrsverlagerung erreicht werden. Darüber hinaus wurden bis Ende 2012 nur 77,8 Millionen Euro ausgeschüttet (25 Prozent des verfügbaren Budgets). Die Prüfer kommen zu dem Ergebnis, dass ein Vergleich zwischen den gesetzten Zielen und den gemeldeten Programmergebnissen zeigt, dass die Leistungen durchgängig "erheblich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind" [DWN13].
Aufgrund dieses schlechten Ergebnisses wurde das Programm in dieser Art und Weise eingestellt [DVZ13c]. Ein ähnliches aktuelles Verkehrsprojekt stellte das CEF Güterverkehrsdienste (Connecting Europe Facility - Freight Transport Services) dar. Es umfasste ein Gesamtbudget von insgesamt 930 Millionen Euro zur Beseitigung von Engpässen, Sicherstellung für nachhaltigen und effizienten Transport und zur Optimierung vorhandener Verbindungsstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsmodi [INEA14].
Da die [92/106/EWG] seit 1992 die einzige direkte Rechtsgrundlage zur Verkehrsverlagerung bildet, wurde 2018 ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorgelegt, der unter anderem rechtliche Klarstellungen vornimmt, Investitionen rationalisieren soll und eine bessere Förderung von Nachhaltigen Technologien ermöglicht [EU18b], EU 2017/0290].
Die EU-Agentur CINEA hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Finanzierungsinstruments "Connecting Europe Facility" (CEF) für den Verkehrssektor veröffentlicht, das 7 Milliarden Euro für Projekte zum Bau, zur Modernisierung und zur Verbesserung der europäischen Verkehrsinfrastruktur bereitstellt. Bewerben können sich Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen [CINEA21].
Am 29.7.2021 beschloss die EU außerdem den neuen Green Deal, ein Gesetz, welches notwendige Schritte adressiert, damit die EU bis 2050 klimaneutral ist. Dafür sollen unter anderem bis 2030 Treibhausgase um 55 Prozent reduziert werden im Vergleich zu 1990. Außerdem sollen Ziele für 2040 definiert werden und die EU nach 2050 weiterhin Co2-Negativität anstreben [EU21a].