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Nationale Förderinstrumente für den Kombinierten Verkehr

Erstellt am: 17.02.2010 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Die direkte Förderung des Kombinierten Verkehrs auf nationaler Ebene liegt vor allem in der Verantwortung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Die Gewährung von finanziellen und anderen Anreizen ist wegen der zusätzlichen Kosten aufgrund des Umschlags in den Terminals erforderlich. Um diese systembedingten Wettbewerbsnachteile gegenüber dem durchgehenden Straßengüterverkehr zu reduzieren, werden fiskal- und ordnungspolitische Maßnahmen mittels Förderrichtlinie und entsprechender allgemeiner Gestaltung der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen umgesetzt.

Im Bereich der ordnungs- und steuerpolitischen Erleichterungen wird der Kombinierte Verkehr durch folgende Regelungen unterstützt:
  • ein erhöhtes Gesamtgewicht von 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf auf der Straße (Teil 3 § 34 StVZO),
  • Ausnahmen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und vom Ferienfahrverbot (§ 30 StVO),
  • die Anrechnung der vom Fahrer bei der rollenden Landstraße im Zug verbrachten Zeit auf die tägliche Ruhezeit (VO Nr. 3820/85/EWG Abschnitt V Art. 7.4),
  • Befreiung der ausschließlich im Vor- und Nachlauf eingesetzten Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer (§ 3 Nr. 9a KraftStG),
  • Rückerstattung der Kfz-Steuer bei der Rollenden Landstraße (§ 4 Nr. 1 und 2 KraftStG).
In Übereinstimmung mit den im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik [BMVI17e] benannten Maßnahmen werden Aus- und Neubau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs gefördert. Die Modalitäten regelt eine vom BMVI erarbeitete Richtlinie, die das Ziel verfolgt, eine Umschlagkapazität von circa 850.000 Ladeeinheiten zu erreichen. Die derzeit gültige Fassung ist auf den 04. Januar 2017 datiert und bis 31.12.2021 gültig [BMVI17ac]. Zuwendungsvoraussetzungen sind unter anderem der diskriminierungsfreie Zugang und der Nachweis eines entsprechenden Umschlagaufkommens sowie genügend vorhandenes Kapital. Trimodale Anlagen, die Schiene, Wasserwege und Straße verknüpfen, werden bevorzugt berücksichtigt. Zwischen 1998 und 2010 wurden nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes mit Unterstützung der Bundesregierung 40 Terminalstandorte für eine Investitionssumme von 400 Millionen Euro neu gebaut oder erweitert und dadurch der Umschlag von etwa 2,5 Millionen Ladeeinheiten ermöglicht [Sonn10, S. 13]. Von 2012 bis 2017 stellte der Bund jährlich 92 Millionen Euro Haushaltsmittel für den Ausbau von KV-Terminals zur Verfügung, davon flossen allerdings nur 42% ab, mit rückläufiger Tendenz [Hein18b].

Ohne die Förderung mit Bundesmitteln müssten die Terminalbetreiber - wie in europäischen Nachbarländern üblich - Umschlagentgelte in der Größenordnung von 26 bis 31 Euro ansetzen. Durch die Unterstützung sollen Umschlagpreise von circa 20 bis 25 Euro pro Ladeeinheit realisierbar sein [BMVI17av, S. 13].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Förderinstrumente für den Kombinierten Verkehr (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?321690
Literatur
[BMVI17av] Faßbender, B. Förderung des Bundes für Kombinierten Verkehr und Gleisanschlüsse Grundsätze der Förderung, 2107
[BMVI17e] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Aktionsplan Güterverkehr und Logistik - nachhaltig und effizient in die Zukunft, 2017/09
[Hein18b] Timon Heinrici Kombinierter Verkehr gewinnt, 2018/11/20
[Sonn10] Sonntag, Martin Der Weg zur Stärkung des Kombinierten Verkehrs und zur Gleisanschlussförderung - direkt, schnell, unkompliziert, 2010/01/18
Rechtsvorschriften
[BMVBS09] Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
[BMVBS17a] Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen
[BMWT06] Förderinitiative Intelligente Logistik im Güter- und Wirtschaftsverkehr - Innovationsoffensive für die Märkte von morgen -
Glossar
Vor- und Nachlauf Unter Vor- und Nachlauf sind im Kombinierten Verkehr Transporte der Ladeeinheit vom Versender zum Umschlagpunkt oder von dort zum Empfänger zu verstehen. Am Umschlagpunkt wechselt die Ladeeinheit das Verkehrsmittel. Der Transport zwischen zwei Umschlagpunkten wird als Hauptlauf bezeichnet.
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Kombinierter Verkehr
Intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der in Europa zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, dem Binnen- oder Seeschiff bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.
Rollende Landstraße
Die Rollende Landstraße (RoLa) ist ein Produkt im Bereich des Schienengüterverkehrs. Sie stellt eine spezifische Form des begleiteten Kombinierten Verkehrs dar. Dabei werden Lastkraftwagen bzw. Sattelzüge mit Hilfe der Roll-On/Roll-Off-Technik auf einen Güterzug aus durchgehenden Niederflurwagen verladen und über eine bestimmte Strecke transportiert. Die Fahrer begleiten ihre Fahrzeuge i. d. R. in einem mitgeführten Reisezugwagen. In Europa wird die RoLa z. B. für alpenquerende Verkehre angeboten. Sie kann eine betriebswirtschaftliche und/oder ökologische Alternative zum Straßengütertransport sein.
Umschlagbahnhof Umschlagbahnhöfe (Ubf) dienen dem Übergang von Gütern auf oder von Schienenfahrzeugen bzw. dem Wechsel von diesen zu Transportmitteln anderer Verkehrsträger. Im letzteren Fall spricht man auch von Terminals des kombinierten Verkehrs (KV-Terminal). Diese stellen typischerweise Umschlagpunkte von Ladeeinheiten wie Container, Wechselbehälter, Wechselbrücken oder Sattelauflieger dar. Bei Ubf in Häfen und Flughäfen spricht man von "Seehafenterminals" oder "Flughafenterminals".

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?288106

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 05:38:36