Besitzstandswahrung
Änderungsdatum: 18.01.2010
Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet) findet verwendung im Arbeits- und Verwaltungsrechts. Geänderte Rechtsvorschriften dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird als zuvor.