Forschungsinformationssystem des BMVI

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Tonnagesteuer: Abschaffung birgt Risiken

Erstellt am: 20.01.2003
Autoren:   o.A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2002/11/05
Veröffentlicht in:   Deutsche Verkehrs-Zeitung
Ausgabe / Auflage:   Nr. 132 Jg. 56
Verlag / Ort:   Deutscher Verkehrs-Verlag, Hamburg
Seiten:   1
Zitiert als:   [DVV02]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch

Glossar

  • TonnagesteuerDie Tonnagesteuer ist eine besondere Art der Gewinnbesteuerung für Reedereiunternehmen. Dabei wird der Gewinn pauschal nach der im Betrieb geführten Tonnage - unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste - ermittelt und pauschal besteuert. Auf EU-Ebene wurde die Tonnagesteuer als wettbewerbskonform anerkannt. In Deutschland wurde die Tonnagesteuer zu Beginn des Jahres 1999 eingeführt. Sie ist verankert im § 5a EstG.

Weiterführend zu Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?28417

Gedruckt am Freitag, 3. Mai 2024 10:14:32