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Landseite eines Flughafens

Erstellt am: 08.12.2008 | Stand des Wissens: 19.12.2018
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka

Die Landseite eines Flughafens verbindet das Terminal mit der bodengebundenen öffentlichen Verkehrsinfrastruktur der jeweiligen Region. Moderne Konzepte verfügen über Anbindungen der Regional- und Fernbahn sowie zum S- und U-Bahn-Verkehr. Bei der Planung eines Abfertigungsgebäudes ist die erforderliche Kapazität des zugehörigen Vorfahrtbereichs und der Zu- und Abfahrtswege für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss zwischen Land- und Luftseite von großer Bedeutung. Ist die Leistungsfähigkeit der einzelnen Flugplatzbereiche nicht aufeinander abgestimmt, so sind bei auftretenden Engpässen (beispielsweise im Vorfahrtsbereich) die vor- beziehungsweise nachgeordneten Infrastrukturelemente ebenfalls problembehaftet. Elemente der Landseite sind: [Mens13a, S. 279 ff.]
  • Zu- und Abfahrtswege des Flughafens
  • Vorfahrtbereiche vor dem Abfertigungsgebäude und dem Frachtterminal
  • Parkflächen und Flugplatzbahnhöfe
Als eines der wichtigsten Bereiche der Landseite des Flughafensystems gilt der Vorfahrtbereich eines Terminal und umfasst auch Gehwege, Querungsanlagen, Brücken, Tunnel, entsprechende Zu- und Abfahrten, Einrichtungen für das Kurzparken vor dem Terminal sowie Warte- und Aufstellbereiche für Taxen und Anlagen für den ÖPNV.
Die Auslegung des Vorfahrtbereichs erfolgt unter den Aspekten Kapazität und Sicherheit. Es sind unter anderem Fluchtwege und Wege für Rettungsdienste zu bemessen. Zu den Funktionen dieses Bereichs zählen das Umsteigen von Verkehrsmitteln, das Ein- und Aussteigen sowie das Ein- und Ausladen von Gepäck oder Waren. [Mens13a, S. 280 ff.] Maßgebliche Einflussfaktoren für die Gestaltung und Dimensionierung der Vorfahrtbereiche sind die Terminalkonzeption, das prognostizierte Gesamtverkehrsaufkommen und die Ausgestaltung der landseitigen Anbindung an die Region. [Mens13a, S. 288 ff.] Deutsche Verkehrsflughäfen mit Bahnanbindungen sind beispielsweise: [Mens13a, S. 303]
  • Berlin Brandenburg (S-Bahn, Airport Express, Nahverkehr)
  • Leipzig/Halle (Nah- und Fernverkehr)
  • Dresden (S-Bahn)
  • Nürnberg (U-Bahn)
  • München (S-Bahn)
  • Stuttgart (S-Bahn, Fernverkehr (Stuttgart 21))
  • Frankfurt/Main (S-Bahn, Nah- und Fernverkehr)
  • Köln/Bonn (Nah- und Fernverkehr)
  • Düsseldorf (S-Bahn, Nah- und Fernverkehr)
  • Bremen (Straßenbahn)
  • Hannover (S-Bahn)
  • Hamburg (S-Bahn)
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka
Literatur
[Mens13a] Mensen, Heinrich Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2013/03, ISBN/ISSN 978-3-642-25861-9
Glossar
Verkehrsfluss
Unter Verkehrsfluss versteht man die Anzahl der Fahrzeuge, die eine vordefinierte Verkehrs(quer)fläche pro Zeiteinheit durchfährt.
Querungsanlage
Querungsananlagen beinhalten alle Maßnahmen an Fahrbahnen, die es insbesondere Fußgänger*innen ermöglichen, die Fahrbahn sicherer, schneller und komfortabler zu überqueren. Darunter fallen:
Bauliche Maßnahmen: Verschmälerung von Fahrstreifen, Rücknahme der Fahrstreifenanzahl, Verkehrsinseln, Teilaufpflasterungen, Vorziehen der Seitenräume, Gehwegnasen, Bordsteinabsenkungen, räumliche Trennung von nichtmotorisiertem und motorisiertem Verkehr, et cetera
Betriebliche Maßnahmen: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), Fußgängerfurten, Lichtsignalanlagen
Zusätzliche Maßnahmen: Tempolimits, Geschwindigkeitsüberwachung, Verkehrszeichen, Markierungen, gelbe Blinklichter, et cetera
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?276316

Gedruckt am Donnerstag, 7. Dezember 2023 11:58:07