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Betriebliche Aspekte größerer Fahrzeuge im ÖPNV

Erstellt am: 10.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Beim Einführen größerer Fahrzeugen sind einige betriebliche Aspekte zu beachten. Neben eventuellen Anpassungsmaßnahmen an der Strecke und den Haltestestellen sind Maßnahmen am Betriebshof, in dem die Fahrzeuge abgestellt werden, und in der Werkstatt unumgänglich. Die Hallen müssen eine entsprechende Länge aufweisen und, zumindest beim Einsatz von Doppelgelenkbussen, die Möglichkeit der Durchfahrt bieten. Die Werkstattgruben müssen der entsprechenden Fahrzeuglänge angepasst werden. [Warn07]

Beim Betrieb von Anhängergespannen sind Abstellmöglichkeiten für den Anhänger vorzuhalten. Diese sollten möglichst derart gestaltet sein, dass der Anhänger vor Vandalismusschäden geschützt ist und das An- und Abkuppeln vom Fahrer selbst durchgeführt werden kann. [Deut07]
Im innerstädtischen Verkehr spielt die Höchstgeschwindigkeit der Busse nur eine geringere Rolle, weil der Haltestellenabstand in der Regel nur wenige hundert Meter lang ist. Nichtsdestotrotz sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass Kraftomnibusse mit Anhängern oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde nicht überschritten werden darf. [StVO §18 (5)]
Für den Betrieb der meisten größeren Fahrzeuge sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich, an die zumeist Auflagen geknüpft sind. Dazu gehört eine Schulung des Fahr- und Werkstattpersonals. Es ist eine ausreichende Zahl an Fahrern zu schulen, um den Dienstplan flexibel gestalten zu können. Bei der Kalkulation der Kosten sind die Schulungen zu berücksichtigen. [Deut07; Krich06; ASEAG07]
Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt es bezüglich der Fahrgäste stets tageszeitabhängige Nachfrageschwankungen. Die Stadt Stuttgart hat schon seit längerem erhebliche Probleme mit der Feinstaubbelastung. Deshalb appelliert die baden-württembergische Landeshauptstadt an Tagen mit besonders hohen Messwerten an die Bevölkerung, auf den ÖPNV umzusteigen. Dadurch steigt bei den Verkehrsunternehmen das Verkehrsaufkommen, wodurch ein flexibler Einsatz größerer Verkehrsmittel sinnvoll ist. Da in der Hauptverkehrszeit zwischen sieben und acht Uhr die Fahrzeuge bereits an normalen Werktagen sehr voll sind, empfiehlt der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart auf seiner Internetplatform den Pendlern entweder vor sieben oder nach acht Uhr den ÖPNV zu nutzen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Literatur
[ASEAG07] o.A. Geschäftsbericht ASEAG 2006, 2007/06/15
[Deut07] Deutsch, Volker, Obering. Dr.-Ing., Hüttebräucker, Udo Mini-Buszug in Leichlingen - Erfahrungen und eine erste Bilanz, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 12/2007, 2007
[Krich06] Krichel, Peter, Dipl.-Ing. Evaluierung eines Kamera-Monitor-Systems am Beispiel eines Doppelgelenkbusses im Linienbusverkehr der ASEAG, 2006/03
[Warn07] o.A. Megaliner im Kommen: Betrieb und Instandhaltung von Doppelgelenkbussen, veröffentlicht in Das Warnkreuz, Ausgabe/Auflage 2/2007, 2007
Rechtsvorschriften
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?266658

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 19:58:07