Auswirkungen größerer Fahrzeuge im ÖPNV auf die Bemessung von Straßen und Lichtsignalanlagen-Steuerungen
Erstellt am: 10.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Die Wendigkeit eines Doppelgelenkbusses wird von 59,4 % der befragten Fahrer mit "gut" oder "sehr gut" beurteilt. Kein Fahrer beurteilt sie mit "ausreichend" oder "mangelhaft". Es treten keine Schwierigkeiten und somit kein Handlungsbedarf beim Befahren von Engstellen an Straßen oder Knotenpunkten auf. [Krich06] Der Einsatz von Anhängergespannen hat ebenfalls keinen nachweisbaren Einfluss auf die innerstädtische Infrastruktur. Auf Grund des geringeren Wendekreises ist ihr Einatz auch dort möglich, wo Gelenkbusse nicht eingesetzt werden können [Frit10]. Knotenpunkt-Geometrien (Ausmaße von Kreuzungen) erfordern keine besondere Beachtung. Davon konnte sich der Autor auch bei Testfahrten durch enge Wohngebietsstraßen in Reutlingen und über schmale und bergige Erschließungsstraßen in Freital überzeugen. Beim Einsatz von Buszügen in Leichlingen sind darüber hinaus keine kritischen Überholmanöver Dritter festgestellt worden.
Bei Linksabbiegevorgängen stellt ein Anhängergespann für den Gegenverkehr keine Gefahr dar, so dass davon ausgegangen werden kann, dass keine Anpassungen an Sperrzeiten bei Steuerungen von Lichtsignalanlagen (LSA) notwendig sind. [Deut07] Beim Einsatz von überlangen Gelenkbussen, insbesondere beim Einsatz vom 25 m langen Doppelgelenkbussen, ist unter Umständen zu prüfen, ob die Räumzeiten an LSA ausreichend bemessen sind. Eine Befragung von Fahrern der Doppelgelenkbusse im regelmäßigen Linienbetrieb in Aachen hat ergeben, dass 34,4 % der Befragten Anzeichen dafür sehen, dass die Räumzeiten nicht ausreichend sind und es somit zu Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt.
Bei Einrichten von einem Busverkehrssystem, das zumeist an die Errichtung von Eigentrassen gekoppelt ist, ergeben sich selbstverständlich erhebliche Auswirkungen auf die innerstädtische Infrastruktur. [FGSV08a]
Bei Linksabbiegevorgängen stellt ein Anhängergespann für den Gegenverkehr keine Gefahr dar, so dass davon ausgegangen werden kann, dass keine Anpassungen an Sperrzeiten bei Steuerungen von Lichtsignalanlagen (LSA) notwendig sind. [Deut07] Beim Einsatz von überlangen Gelenkbussen, insbesondere beim Einsatz vom 25 m langen Doppelgelenkbussen, ist unter Umständen zu prüfen, ob die Räumzeiten an LSA ausreichend bemessen sind. Eine Befragung von Fahrern der Doppelgelenkbusse im regelmäßigen Linienbetrieb in Aachen hat ergeben, dass 34,4 % der Befragten Anzeichen dafür sehen, dass die Räumzeiten nicht ausreichend sind und es somit zu Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt.
Bei Einrichten von einem Busverkehrssystem, das zumeist an die Errichtung von Eigentrassen gekoppelt ist, ergeben sich selbstverständlich erhebliche Auswirkungen auf die innerstädtische Infrastruktur. [FGSV08a]