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Entwicklung größerer Fahrzeuge im ÖPNV

Erstellt am: 06.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

In den vergangenen Jahren hat es bemerkenswerte Fahrzeugentwicklungen gegeben, um die Kapazität von Bussen und Straßenbahnen zu erhöhen. Es lassen sich vier Entwicklungen unterscheiden:
  • Überlange Gelenkbusse mit einer zusätzlichen gelenkten Hinterachse
  • Doppelgelenkbusse
  • Busanhängerzüge und
  • Lange Straßenbahnen
Für den Betrieb der Busse ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, da sie die zulässige Länge nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von 18,75 m überschreiten. Ihre Kapazität reicht an die von Straßenbahnen heran.
In den vergangenen Jahren und sogar Jahrzehnten hat sich herausgestellt, dass das Design der Fahrzeuge selbst für die Kundennachfrage mitverantwortlich ist. Um Kunden zufriedenzustellen oder um neue zu gewinnen, benötigten die Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein passgenaues Design. Außerdem beeinflussen die Verkehrsmittel das Stadtbild, denn beispielsweise können bei Straßenbahnen das Schienennetz, die Oberleitungen sowie Bauwerke das städtebauliche Erscheinungsbild mitgestalten.[Pau13]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Literatur
[Pau13] Paulussen, Werner Design zwischen urbaner Kultur und ökonomischem Funktionalismus, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 4/2013, alba Verlag Köln, 2013
Rechtsvorschriften
[StVZO] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?266331

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 17:05:56