Beteiligte beim Einführen größerer Fahrzeugen im ÖPNV
Erstellt am: 06.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Bei der Einführung von "großen" Fahrzeugen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt es mehrere Beteiligte, auch weil die Fahrzeuge den Regelungen der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht entsprechen.
Die Initiative zum Einführen von Großraumfahrzeugen im ÖPNV geht in der Regel auf das örtliche Verkehrsunternehmen zurück. Hauptsächlich sprechen wirtschaftliche Gründe für die Einführung von überlangen Fahrzeugen auf hochbelasteten Achsen. Auf Strecken mit schwankendem Verkehrsaufkommen mit teilweise sehr hohen Belastungen kann ein Anhängerzug in Frage kommen.
Für einen zuverlässigen Betrieb ist die Akzeptanz von Seiten des Fahrpersonals wesentlich. Diese vermögen ein frühzeitiges Einbeziehen, technische Unterstützungen und eine Schulung erheblich zu fördern. Ebenfalls zu fördern sind die Werkstattmitarbeiter, auf die durch die längeren und zugleich unbekannten Fahrzeuge neue Arbeiten zukommen.
Da die betrachteten Fahrzeuge aufgrund ihrer Länge oder wegen des Einsatzes eines Anhängers nicht den derzeitigen gesetzlichen Regelungen entsprechen, ist von der jeweiligen zuständigen Behörde (dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; in Hamburg ist die Innenbehörde, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung zuständig) eine Ausnahmegenehmigung, die zumeist mit Auflagen verbunden ist, einzuholen. Diese Auflagen umfassen z. B. Fahrerschulungen und Sicherheitsprüfungen. [Deut07; Marah06]
Schließlich müssen die Fahrzeuge aber auch von den Kunden akzeptiert werden. Bei Kundenbefragungen in Aachen (Doppelgelenkbusse) und Leichlingen (Anhängerzüge) sind im regelmäßigen Linienbetrieb keine Akzeptanzprobleme und Sicherheitsbedenken bei den Befragten festgestellt worden. [BUW06, Deut07]
Die Initiative zum Einführen von Großraumfahrzeugen im ÖPNV geht in der Regel auf das örtliche Verkehrsunternehmen zurück. Hauptsächlich sprechen wirtschaftliche Gründe für die Einführung von überlangen Fahrzeugen auf hochbelasteten Achsen. Auf Strecken mit schwankendem Verkehrsaufkommen mit teilweise sehr hohen Belastungen kann ein Anhängerzug in Frage kommen.
Für einen zuverlässigen Betrieb ist die Akzeptanz von Seiten des Fahrpersonals wesentlich. Diese vermögen ein frühzeitiges Einbeziehen, technische Unterstützungen und eine Schulung erheblich zu fördern. Ebenfalls zu fördern sind die Werkstattmitarbeiter, auf die durch die längeren und zugleich unbekannten Fahrzeuge neue Arbeiten zukommen.
Da die betrachteten Fahrzeuge aufgrund ihrer Länge oder wegen des Einsatzes eines Anhängers nicht den derzeitigen gesetzlichen Regelungen entsprechen, ist von der jeweiligen zuständigen Behörde (dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; in Hamburg ist die Innenbehörde, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung zuständig) eine Ausnahmegenehmigung, die zumeist mit Auflagen verbunden ist, einzuholen. Diese Auflagen umfassen z. B. Fahrerschulungen und Sicherheitsprüfungen. [Deut07; Marah06]
Schließlich müssen die Fahrzeuge aber auch von den Kunden akzeptiert werden. Bei Kundenbefragungen in Aachen (Doppelgelenkbusse) und Leichlingen (Anhängerzüge) sind im regelmäßigen Linienbetrieb keine Akzeptanzprobleme und Sicherheitsbedenken bei den Befragten festgestellt worden. [BUW06, Deut07]
Die Finanzierung muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Gerade die Anschaffungskosten bei den Fahrzeugen oder auch Neu- und Umbauarbeiten an der Infrastruktur, wie beispielsweise an den Haltestellen oder in den Betriebshöfen, lassen die Kosten steigen. Von Seiten der Aufgabenträger oder der Politik könnten zusätzliche finanzielle Unterstützungen möglich sein.