Handlungsbedarf im Regionalverkehr auf dem Lande
Erstellt am: 03.01.2003 | Stand des Wissens: 21.10.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Der Handlungsbedarf im Regionalverkehr in ländlich strukturierten Räumen ergibt sich aus vielen Gründen.
Auf dem Lande herrscht im Vergleich zur Stadt naturgemäß eine geringe Bevölkerungsdichte. Während die topografische Struktur in gebirgigen Regionen eine gewisse Struktur der Besiedlung vorgibt, ist in flachen Landschaftsräumen häufig eine außerordentlich disperse Besiedlung vorzufinden. Im Ergebnis entsteht eine nur mittlere bis geringe und schwer zu bündelnde Verkehrsnachfrage, die in der Regel ein unattraktives Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Folge hat [Koehl10].
Andererseits erfordert die gerade auf dem Lande wachsende Trennung der Funktionen Wohnen, Bilden, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit zunehmend lange Wege. In der Folge weisen Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern nach [infas10] mit 1,5 Autos je Haushalt die höchste Pkw -Motorisierung auf, komplette ländliche Kreise immerhin noch 1,3 Autos je Haushalt. Restriktionsmöglichkeiten gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr (MIV), wie sie aus Städten bekannt sind, fehlen in der Regel völlig.
Dennoch verfügen in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern nach [infas10] 9,3% der Haushalte über kein Auto, in kompletten ländlichen Kreisen sind sogar 13,7% aller Haushalte ohne Auto. Kinder können überhaupt nicht auf eigene motorisierte Fahrzeuge zurückgreifen.
Die prognostizierten und zum Teil schon eingetretenen demografischen, strukturellen und finanziellen Entwicklungen verstärken derzeit diese Tatsachen.
Deshalb vertreten die am ÖPNV Beteiligten mehrheitlich den Standpunkt, auf dem Lande einen angemessenen Regionalverkehr auch zukünftig vorzuhalten, um die Mobilität der Menschen durch öffentliche Verkehrsmittel zu sichern. ÖPNV ist nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes (RegG) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Im Vergleich zu Ballungsräumen, in denen der ÖPNV ein Konkurrenzsystem zum motorisierten Individualverkehr darstellt, dient der ÖPNV im ländlichen Raum insbesondere sozialen Aufgaben. Neben der Schülerbeförderung ist das im besonderen Maße die Mobilitätsicherung von Einwohnern, die über keinen Pkw verfügen oder einen Pkw nicht benutzen können, dürfen oder wollen.
Für den ÖPNV bedeutet das [Kirch99]:
Auf dem Lande herrscht im Vergleich zur Stadt naturgemäß eine geringe Bevölkerungsdichte. Während die topografische Struktur in gebirgigen Regionen eine gewisse Struktur der Besiedlung vorgibt, ist in flachen Landschaftsräumen häufig eine außerordentlich disperse Besiedlung vorzufinden. Im Ergebnis entsteht eine nur mittlere bis geringe und schwer zu bündelnde Verkehrsnachfrage, die in der Regel ein unattraktives Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Folge hat [Koehl10].
Andererseits erfordert die gerade auf dem Lande wachsende Trennung der Funktionen Wohnen, Bilden, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit zunehmend lange Wege. In der Folge weisen Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern nach [infas10] mit 1,5 Autos je Haushalt die höchste Pkw -Motorisierung auf, komplette ländliche Kreise immerhin noch 1,3 Autos je Haushalt. Restriktionsmöglichkeiten gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr (MIV), wie sie aus Städten bekannt sind, fehlen in der Regel völlig.
Dennoch verfügen in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern nach [infas10] 9,3% der Haushalte über kein Auto, in kompletten ländlichen Kreisen sind sogar 13,7% aller Haushalte ohne Auto. Kinder können überhaupt nicht auf eigene motorisierte Fahrzeuge zurückgreifen.
Die prognostizierten und zum Teil schon eingetretenen demografischen, strukturellen und finanziellen Entwicklungen verstärken derzeit diese Tatsachen.
Deshalb vertreten die am ÖPNV Beteiligten mehrheitlich den Standpunkt, auf dem Lande einen angemessenen Regionalverkehr auch zukünftig vorzuhalten, um die Mobilität der Menschen durch öffentliche Verkehrsmittel zu sichern. ÖPNV ist nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes (RegG) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Im Vergleich zu Ballungsräumen, in denen der ÖPNV ein Konkurrenzsystem zum motorisierten Individualverkehr darstellt, dient der ÖPNV im ländlichen Raum insbesondere sozialen Aufgaben. Neben der Schülerbeförderung ist das im besonderen Maße die Mobilitätsicherung von Einwohnern, die über keinen Pkw verfügen oder einen Pkw nicht benutzen können, dürfen oder wollen.
Für den ÖPNV bedeutet das [Kirch99]:
- Das Verkehrsangebot orientiert sich durch die Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung zum großen Teil an den Bedürfnissen der Schüler.
- Nur auf wenigen nachfragestarken Relationen ist ein nachfrageorientiertes regelmäßiges Linienangebot wirtschaftlich sinnvoll.
- Abseits der Hauptrelationen ist das nachfrageorientierte Linienangebot durch bedarfsabhängige Verkehrsangebote zu ersetzen.