Forschungsinformationssystem des BMVI

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mob² - Informations- und kommunikationsbasierte Integration von Autoverkehr und Nahverkehr zur Abwicklung kurzfristig entstehender Mobilitätsbedarfe

Erstellt am: 18.12.2002 | Stand des Wissens: 18.05.2010
Aufgrund der zunehmend spontan entstehenden und unmittelbar zu befriedigenden Mobilitätsbedarfe, v.a. in ländlichen Regionen, ist das bestehende Angebot des ÖPNV vielfach nicht mehr zeitgemäß. Ziel des Projektes mob² ist die vollständige Flexibilisierung des ÖPNV im ländlichen Raum. Mit Hilfe mobiler elektronischer Assistenten (handy-basiert) soll es ermöglicht werden, jederzeit und von überall auf bestehende Mobilitätsangebote und auch auf freie Kapazitäten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zurückzugreifen. Damit soll die Vielzahl unterschiedlicher Mobilitätsbedarfe abgedeckt werden.

Im Rahmen von mob² wird die informationstechnische Basis für die Vermittlung der Mobilitätsangebote geschaffen. Angestrebt wird dabei die Abwicklung sämtlicher Prozesse via Handy. Der Nutzer kann sich damit über existierende Mobilitätsangebote zentral und bequem informieren, eines der Angebote nach seinen persönlichen Kriterien auswählen sowie die gebuchte Fahrt bezahlen.

Zur Deckung der "Ad-hoc-Mobilität" werden u.a. neuartige, bedarfsorientierte flexible Linienverkehre realisiert. Dabei wird nur ein Teil der Haltestellen nach festen Fahrplänen bedient; der andere Teil der Fahrtstrecke richtet sich nach der aktuellen Verkehrsnachfrage und wird flexibel in das bestehende Angebot integriert. Da durch die Flexibilisierung die Kapazitäten besser ausgelastet werden können, und die Streckenführung optimal gestaltet werden kann, führt dies zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit des gesamten öffentlichen Nahverkehrsangebotes und damit zu Kosteneinsparungen.

Zur Erstellung der individuellen Angebote erfolgt der Aufbau einer Mobilitätszentrale. Dort werden die eingehenden Fahrtwünsche registriert, mit den zur Verfügung stehenden Angeboten verglichen und dem Fahrgast übermittelt. Folgt die Annahme eines Angebotes durch den Kunden, wird eine entsprechende Meldung an das Fahrzeug übermittelt. Anschließend wird dem Fahrgast die Buchung mitgeteilt.

Das Projekt wird in den "Demonstrationsräumen" Landkreis Emsland und Landkreis Bentheim getestet und nach sorgfältigen Vorarbeiten in den Realbetrieb umgesetzt.
Ansprechpartner
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fraunhofer Arbeitsgruppe für Technologien der Logistik-Dienstleistungswirtschaft ATL
Technische Universität München, Lehrstuhl für Städtebau und Regionalplanung
Literatur
[BMBF04b] Burmeister, Jürgen, Littmann, Reinhard, Schüller, Ulrich, Thomae, Tobias Personennahverkehr für die Region - Innovationen für nachhaltige Mobilität, Bonn, Berlin, 2004
[Litt02] Littmann, Reinhard, Dipl.-Ing. BMBF startet Forschungsinitiative "Personennahverkehr für die Region", veröffentlicht in Verkehr und Technik, Ausgabe/Auflage Heft 5, 2002
[Mob06] Zimmer, Alf, Prof. Dr., et al., Busch, Fritz, Univ.-Prof. Dr.-Ing., Klaus, Peter, Prof. mob² - IuK-basierte Integration von MIV und ÖPNV zur Abwicklung kurzfristig entstehender Mobilitätsbedarfe, 2006/03
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?24702

Gedruckt am Dienstag, 19. März 2024 06:30:23