Umweltqualität des ÖPNV
Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 21.10.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Sowohl den Kunden als auch die Allgemeinheit interessiert die Umweltqualität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie umfasst insbesondere Schadstoff- und Lärmemissionen aber auch den Rohstoff- und Flächenverbrauch. Umweltstandards können für einzelne Fahrzeuge, für Fahrzeugflotten sowie für Strecken und Gebiete festgelegt werden. Sie sollten gleichberechtigt neben den übrigen Qualitätskriterien einzuhalten sein [Eich05].
Beim straßengebundenen Verkehr sind die Schadstoffklassen (Euro-Normen) einzuhalten. Sollen ÖPNV-Fahrzeuge in Umweltzonen einfahren, müssen sie den dortigen Bestimmungen zum Schadstoffausstoß entsprechen.
Weiterhin sind bei Neufahrzeugen Filtersysteme und alternative Antriebsmethoden, wie Wasserstoff-, Erdgas- oder Biodieselantriebe, zu fördern [Walc02].
Fahr- und Motorengeräusche sind soweit einzudämmen, dass sie keine gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen und im Allgemeinen für den Fahrgast nicht störend wirken [Walc02].
Der Flächenbedarf, der bei Schienenfahrzeugen durch den eigenen Fahrweg gegenüber dem straßengebundenen ÖPNV hervortritt, ist als eher untergeordnet zu betrachten, da diese Größe aufgrund des geringen Flächenverbrauchs keine hohe Bedeutung hat.
Eine Bewertung sollte stets auf die Zahl der beförderten Personen bezogen werden. Sie hängt damit vom Besetzungsgrad der Nahverkehrsfahrzeuge ab. Bei einem hohen Besetzungsgrad ist der Schienenverkehr emissionsärmer. Andererseits kann bei einer geringen Fahrgastnachfrage der Bus günstigere Emissionswerte pro Fahrgast aufweisen. Der Busverkehr ist in Bezug auf die Fahrzeuggröße meist flexibler als ein Schienenverkehrsmittel und hat die Möglichkeit, bei geringer Nachfrage kleinere Fahrzeuge einzusetzen und damit Emissionen zu reduzieren. Der Schienenpersonennahverkehr ist hinsichtlich der Emissionswerte günstiger einzuschätzen als der Bus, wenn die Fahrgastnachfrage so gestaltet ist, dass ein Zug mehr als zwei vollbesetzte Busse ersetzt [LNVG97]. Eine Erhöhung des Auslastungsgrades durch eine am Bedarf orientierte Fahrzeuggröße trägt somit zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit zur Minderung der Emissionen bei [Eich05].
Beim straßengebundenen Verkehr sind die Schadstoffklassen (Euro-Normen) einzuhalten. Sollen ÖPNV-Fahrzeuge in Umweltzonen einfahren, müssen sie den dortigen Bestimmungen zum Schadstoffausstoß entsprechen.
Weiterhin sind bei Neufahrzeugen Filtersysteme und alternative Antriebsmethoden, wie Wasserstoff-, Erdgas- oder Biodieselantriebe, zu fördern [Walc02].
Fahr- und Motorengeräusche sind soweit einzudämmen, dass sie keine gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen und im Allgemeinen für den Fahrgast nicht störend wirken [Walc02].
Der Flächenbedarf, der bei Schienenfahrzeugen durch den eigenen Fahrweg gegenüber dem straßengebundenen ÖPNV hervortritt, ist als eher untergeordnet zu betrachten, da diese Größe aufgrund des geringen Flächenverbrauchs keine hohe Bedeutung hat.
Eine Bewertung sollte stets auf die Zahl der beförderten Personen bezogen werden. Sie hängt damit vom Besetzungsgrad der Nahverkehrsfahrzeuge ab. Bei einem hohen Besetzungsgrad ist der Schienenverkehr emissionsärmer. Andererseits kann bei einer geringen Fahrgastnachfrage der Bus günstigere Emissionswerte pro Fahrgast aufweisen. Der Busverkehr ist in Bezug auf die Fahrzeuggröße meist flexibler als ein Schienenverkehrsmittel und hat die Möglichkeit, bei geringer Nachfrage kleinere Fahrzeuge einzusetzen und damit Emissionen zu reduzieren. Der Schienenpersonennahverkehr ist hinsichtlich der Emissionswerte günstiger einzuschätzen als der Bus, wenn die Fahrgastnachfrage so gestaltet ist, dass ein Zug mehr als zwei vollbesetzte Busse ersetzt [LNVG97]. Eine Erhöhung des Auslastungsgrades durch eine am Bedarf orientierte Fahrzeuggröße trägt somit zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und damit zur Minderung der Emissionen bei [Eich05].