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Reisezeit als Qualitätsmerkmal des ÖPNV

Erstellt am: 04.10.2007 | Stand des Wissens: 11.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Reisezeit umfasst alle Beförderungs- und Umsteigezeiten über eine gewählte Verbindung. Sie ist ein Bestandteil der Verbindungsqualität, ein wesentliches Merkmal der Angebotsqualität und ein einfach messbares Qualitätskriterium.

Zur Beförderungszeit zählen die reine Fahrzeit, die Haltezeiten sowie Behinderungs- und Wartezeiten. Die reine Fahrzeit entspricht in der Regel der Summe der Mindestfahrzeiten zwischen den Haltestellen. Die Haltezeiten an den Haltestellen sind abhängig von den Fahrgastwechselzeiten, die wiederum von der Anzahl der Ein- und Aussteiger, dem Anteil der Barzahler, der Anzahl und Breite der Türen, dem Fahrgastflusssystem und den Haltewunschanmeldungen beeinflusst werden. [VDV01a] Behinderungszeiten haben ihre Ursache in externen Behinderungen, die insbesondere durch den allgemeinen Straßenverkehr hervorgerufen werden. Wartezeiten dagegen treten bei internen Behinderungen auf. Diese sind häufig auf ungenügend leistungsfähige Verkehrsanlagen, wie eingleisige Streckenabschnitte, zurückzuführen.

Die Umsteigezeit umfasst die Übergangszeit beim Umsteigen und die Wartezeit auf das Anschlussverkehrsmittel. In die Übergangszeit gehen insbesondere die Länge, Begreifbarkeit und zügige Begehbarkeit des Umsteigeweges ein. Die Wartezeit dagegen hängt von der fahrplanmäßigen Gestaltung des Anschlusses und der Pünktlichkeit der beteiligten Verkehrsmittel ab.

Der Nahverkehrsplan Leipzig gibt Sollwerte für die Reisezeit in Abhängigkeit der Entfernung an. Die Entfernung bezieht sich auf eine Luftlinienverbindung zum Zielort.
  • Entfernung bis 3 Kilometer     -> 15 Minuten Reisezeit
  • Entfernung 3 bis 5 Kilometer  -> 20 Minuten Reisezeit
  • Entfernung über 5 Kilometer  -> 30 Minuten Reisezeit
Die Reisezeit soll in mindestens 90 Prozent der Verbindungen keine schwerwiegenden Defizite, also Überschreitungen um mehr als 50 Prozent, aufweisen. [NVP Leipziga]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Qualitätsindikatoren des ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?237320
Literatur
[VDV01a] o.A. Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV, Ausgabe/Auflage 4, Köln, 2001/6
Weiterführende Literatur
[NVP Leipziga] Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt (Hrsg.) Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig, Zweite Fortschreibung, 2019/12/31
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?237124

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 21:14:43