Auswirkungen von Lastzugkombinationen auf die Befahrbarkeit von Einmündungen
Erstellt am: 02.10.2007 | Stand des Wissens: 15.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
In der Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind für die Überprüfung der Befahrbarkeit von Einmündungen durch Lastzugkombinationen vier Varianten von Einmündungen untersucht worden. Diese Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Hauptbogenradien, der Fahrstreifenbreiten in der untergeordneten Straße sowie ihrer baulichen Ausführung (mit oder ohne Fahrbahnteiler) und entsprechend hinsichtlich der Eckausrundungen sowie der Ein- und Ausfahrquerschnitte den technischen Regelwerken [BASt07c, S. 70]. Die Trassierungsparameter der vier Varianten sind in der Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Trassierungsparameter von vier verschiedenen Einmündungsvarianten [BASt07c, S. 70] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
In der Studie wird festgestellt, dass alle im Synthesebericht 'Auswirkungen von Lastzugkombinationen auf die Befahrbarkeit von Verkehrsanlagen' mittels Simulation untersuchten Lastzugkombinationsvarianten (ohne Nachlauflenkachse) beim Rechtseinbiegen und Rechtsabbiegen Flächen im Nachbarfahrstreifen mitbenutzt werden müssen (siehe Abbildungen 2 und 3) [BASt07c, S. 70].
Beim Rechtseinbiegen (von der untergeordneten Straße (ugo-Str.) in die übergeordnete Straße (ügo-Str.)) sind alle Fahrzeugvarianten in der Lage die Einmündungen zu befahren. Dabei sind alle vier Lastzugkombinationen auf die mehr oder mindere starke Mitbenutzung der benachbarten Fahrstreifen angewiesen (vgl. Abbildung 2). Vor allem muss bei der ersten Einmündungsvariante, zusätzlich der Seitenraum mit befahren werden [BASt07c, S. 71].
Abbildung 2: Flächeninanspruchnahme im Nachbarfahrstreifen der unter- und übergeordneten Straße beim Rechtseinbiegen bei vier verschiedenen Varianten (Angaben in Meter [BASt07c] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Beim Rechtsabbiegen (von der übergeordneten Straße (ügo-Straße) in die untergeordnete Straße (ugo-Straße)) werden aufgrund der größeren Eckausrundungen weniger Flächen in den Nachbarfahrstreifen in Anspruch genommen als beim Rechtseinbiegen. Wie groß diese Flächeninanspruchnahme bei den jeweiligen Varianten ist, zeigt die Abbildung 3. Wenn im Kurveninnenbereich der Fahrbahnrand nicht überfahren werden soll, benötigt nur die Lastzugkombination zwei zusätzliche Flächen in der übergeordneten Straße [BASt07c].
Abbildung 3: Flächeninanspruchnahme im Nachbarfahrstreifen der unter- und übergeordneten Straße für das Fahrmanöver Rechtsabbiegen (Angaben in Meter) [BASt07c, S. 72] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
2016 erschien der Abschlussbericht des BAST. Darin wurde beim Linksabbiegen an Einmündungen eine Überfahrung der Nachbahrfahrstreifen von bis zu 70 cm ermittelt, wobei die Lastzugkombination vom Typ 2 die größten Überstreichungen verursachte. Zum Rechtsabbiegen wurden keine Zahlen genannt. [Bast16f, S. 102f.] Mit Ausnahme des getesteten Lang-Lkw vom Typ 2 wären die real gemessenen Schleppkurven der anderen getesteten Lang-Lkw theoretisch mit richtliniengerechten plangleichen Landstraßenknotenpunkten kompatibel. Voraussetzung ist aber, dass die Lang-Lkw den Knotenpunkt ideal an- und befahren. Diese Ideallinien konnten in den Fahrversuchen [] jedoch in keinem Fall beobachtet werden. [Bast16f, S. 105f.] Daher empfiehlt der Bericht eine Verbreiterung der Linksabbiegestreifen von B > 3,25 m zur Begrenzung ausschwenkender Fahrzeugüberhänge [Bast16f, S. 106].