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Lastzugkombinationen nach dem Modularen Konzept

Erstellt am: 24.07.2007 | Stand des Wissens: 23.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Die 1996 erlassene EU-Richtlinie 96/53/EG [96/53/EG] erlaubt es den Mitgliedsstaaten, Lastzugkombinationen nach dem modularen Konzept mit deutlich längeren Abmessungen und einem höheren zulässigen Gesamtgewicht zuzulassen als bislang in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO) [StVZO] verankert. In den deutschen Medien wird in diesem Zusammenhang häufig von Gigalinern gesprochen. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht immer passend: Unter dem Namen "Gigaliner" werden die Lastzugkombinationen des Herstellers Krone bezeichnet, die zum Beispiel im niedersächsischen Modellversuch verkehren [VR04]. Andere Hersteller benutzen differenzierte Namen, wie zum Beispiel "Ecocombi" (Daimler-Chrysler). Teilweise werden so auch Lastzugkombinationen in Skandinavien oder den Niederlanden umgangssprachlich bezeichnet. Im Ausland sind auch noch weitere Bezeichnungen gebräuchlich, wie zum Beispiel LZV oder LCV (Long Combination Vehicle). Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat diese Lastzugkombinationen nach dem modularen Konzept in Deutschland markenunabhängig unter der Bezeichnung "EuroCombi" zusammengefasst [FoAu06]. Der Vorteil dieses modularen Nutzfahrzeugkonzeptes ist, dass bestehende (herkömmliche) Zugmaschinen, Sattelauflieger und Anhänger durch geringe technische Veränderungen miteinander kombiniert werden können, sodass aus drei herkömmlichen Lastzügen zwei EuroCombi entstehen.
EuroCombi im Vergleich.JPGAbb. 1: Aus drei herkömmlichen Lastzügen werden zwei EuroCombi laut VDA [VDA06a] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Die Verbände präferieren zum einen die Kombination eines konventionellen Sattelzuges mit einer Länge von 16,50 Metern mit einem 7,80 Meter langen Zentralachs- oder Tandemanhänger (a) und zum anderen die Kombination eines 12 Meter langen Lastkraftwagens mit einem Sattelauflieger, der mittels einer Dollyachse angekoppelt wird (b). Die Gesamtlänge dieser Kombinationen liegt bei maximal 25,25 Meter und das zulässige Gesamtgewicht könnte bei der letzteren Variante (b) bis zu 60 Tonnen betragen. Der VDA unterscheidet die beiden Varianten auch in volumenorientierte erste Variante (a) und gewichtsorientierte Variante (b) [VDA06a]. Für die erstgenannte Kombination ist die Montage eines Kupplungsblocks und eines hochklappbaren Unterfahrschutzes erforderlich. Die Kosten für diesen Kupplungsblock liegen nach [BGA06] bei circa 4.000 bis 6.000 Euro. Für die zweit genannte Kombination ist die Anschaffung einer sogenannten Dolly-Achse für rund 13.000 Euro erforderlich [BGA06]. Nach Angaben des VDA in [VDA06a] sollen gelenkte Dollys zum Einsatz kommen. Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Lang-LKW im Regelbetrieb auf deutschen Straßen fahren. Neben den beiden oben genannten Lastzugkombinationen sind weitere Varianten denkbar, auf die jedoch an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Lastzugkombinationen im Straßengüterverkehr (Stand des Wissens: 23.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?221041
Literatur
[BGA06] Abteilung Logistik und Verkehr des BGA Das modulare Nutzfahrzeugkonzept - 60 Tonnen Lkw, 2006
[FoAu06] Forschungsvereinigung Automobiltechnik E.V (Hrsg.) Innovative Nutzfahrzeug-Konzepte
Wirtschaftlichkeitsanalyse EuroCombi, 2006/03/06
[VDA06a] VDA EuroCombi: Mehr Güter - Weniger Verkehr, 2006
[VR04] o.A. IAA 2004: Krone präsentiert Giga-Liner mit 60 Tonnen, 2004
Weiterführende Literatur
[BASt07c] Glaeser, Klaus-Peter, Dr., Kaschner, Rolf, Lerner, Markus, Roder, Kurt, Weber, Roland, Wolf, Andreas, Zander, Ulf , Weber, Roland, Dr.-Ing. Auswirkungen von neuen Fahrzeugkonzepten auf die Infrastruktur des Bundesfernstraßennetzes, Ausgabe/Auflage Schlussbericht, Langfassung (2. Auflage), 2006/11
[96/53/EG] Richtlinie 96/53/EG
[StVZO] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Sattelauflieger Ein motorloses Fahrzeug für den Güterverkehr, das dazu bestimmt ist, so an eine Zugmaschine angekuppelt zu werden, dass ein wesentlicher Teil seines Gewichts und seiner Ladung von diesem Kraftfahrzeug getragen wird. Eine Anpassung der Sattelanhäger für die Verwendung im Kombinierten Verkehr kann erforderlich sein. Der Begriff Sattelanhänger wird im FIS synonym verwendet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?232075

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 03:17:25