Auswirkungen von Lastzugkombinationen auf die Befahrbarkeit von Verkehrsanlagen - Überblick
Erstellt am: 24.07.2007 | Stand des Wissens: 15.12.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat in ihrer Studie verschiedene Varianten von Lastzugkombinationen untersucht, um die Frage zu klären, ob die zur Diskussion stehenden Lastzugkombinationen aufgrund ihrer größeren Länge und Anordnung der Knickpunkte in der Lage sind, die heutigen Verkehrsanlagen zu befahren [BASt07c]. In den folgenden Syntheseberichten werden die Ergebnisse zur Befahrbarkeit von Einmündungen, Kreisverkehren, Rastplätzen und Innerortsknoten vorgestellt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei Einmündungen und Kreisverkehren bereits kleine Abweichungen von der optimierten Leitlinie zur Überquerung von Flächen in den Seitenräumen oder anderer Fahrstreifen führen. Dies kann zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer insbesondere Radfahrer und Fußgänger oder zu Beschädigungen am Fahrbahnrand von Eckausrundungen und Fahrbahnteilern führen [BASt07c, S.123]. Die Untersuchungen der BASt haben gezeigt, dass die Straßenanlagen nur von Lastzugkombinationen mit Nachlauflenkachse befahren werden können, wobei sich das Rechtseinbiegen an Einmündungen am problematischsten erwies. Auch beim Befahren von Kreisverkehren muss mit einer geringen Mitbenutzung von Flächen im Seitenraum gerechnet werden. An Rastplätzen könnten die längeren Lastzugkombinationen ebenfalls Probleme bereiten, da unter anderem die vorhandenen Parkstände in der Regel zu kurz sind. Innerörtliche Straßenknoten können selbst unter Weglassung sämtlicher Bewegungs- und Sicherheitsräume auch von Lastzugkombinationen mit Nachlauflenkachse nicht befahren werden [BASt07c, S.123]. Ein weiteres ähnliches Projekt der BASt befasst sich mit der Überprüfung der Befahrbarkeit innerörtlicher Knotenpunkte mit Fahrzeugen des Schwerlastverkehrs [BASt14].