Qualitätsindikatoren für die Infrastruktur des Fußgängerverkehrs
Erstellt am: 24.07.2007 | Stand des Wissens: 16.03.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
Die [UBA18g] beschäftigt sich mit den Grundzügen einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie. Dabei werden folgende Maßnahmen an das Fußwegenetz gestellt:
- Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur (Lückenschlüsse, Gehwegeverbreiterung, Querungen, fußverkehrsfreundliche Ampelschaltungen, Querungshilfen zur Vermeidung von Umwegen),
- barrierefreier Umbau von Fußverkehrsinfrastruktur (Knotenpunkte, Haltestellenumfeld, Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum),
- Aufbau eines lückenlosen, sicheren, umwegefreien, Fußwegenetzes,
- Einrichtung von Wegweisern und
- Ersatz von Unterführungen durch oberirdische Querungen [UBA18g, S. 45].
Allerdings sind in [UBA18g] keine Indikatoren und Kriterien zur Qualität von bestehenden Fußwegenetzen enthalten.
Die [FGSV02c] und [RASt06] geben Hilfen zur Dimensionierung von Fußgängerverkehrsanlagen. Beide fordern für die Fußgänger an beidseitig angebauten Straßen in der Regel einen mindestens 2,50 Meter breiten Gehweg auf beiden Straßenseiten für den Fußgängerlängsverkehr. Zwar werden in den beiden Regelwerken nicht explizit Indikatoren oder Kriterien zur Bewertung der Qualität von bestehenden Fußgängerverkehrsanlagen genannt, doch kann davon ausgegangen werden, dass eine Einhaltung der Vorgaben zur Dimensionierung eine mindestens ausreichende beziehungsweise gute Qualität sicherstellt.
Dagegen kann mit Hilfe der Berechnungsverfahren im [HBS01] nachgewiesen werden, mit welcher Qualität eine Fußgängerverkehrsanlage die zu erwartenden Fußgängerverkehrsstärken im längsgerichteten Verkehr abwickeln kann. Dabei dienen freizügige Bewegungsmöglichkeiten ohne Beeinträchtigung durch andere Fußgänger als Merkmal für eine hohe Verkehrsqualität. Das Kriterium für die sechs Qualitätsstufen im Verkehrsablauf (Stufe A bis F) ist deshalb die Fußgängerverkehrsdichte in Personen pro Quadratmeter (siehe Abbildung 1). Neben der Qualität des längsgerichteten Fußgängerverkehrs kann mit dem gleichen Kriterium über Umrechnungen auch die Qualität des Verkehrsablaufs für Warteflächen und an Furten des Fußgängerverkehrs bestimmt werden. Im Folgenden wird die Bedeutung von drei Qualitätsstufen exemplarisch wiedergegeben [HBS01]:
- Stufe A: freie Geschwindigkeitswahl, seltene Beeinflussung durch andere Fußgänger, sehr geringe Verkehrsdichte, keine Beeinträchtigungen in Wartesituationen,
- Stufe C: eingeschränkte Geschwindigkeitswahl, gelegentlich treten erzwungene Geschwindigkeits- oder Richtungsänderungen durch andere Fußgänger auf, in Wartesituationen Beeinträchtigungen durch andere Personen ohne Körperkontakte möglich und
- Stufe F: Zugang höher als Kapazität, Richtungsänderungen kaum noch durchführbar, zeitweise Stillstand, Gegenverkehr unmöglich, ständig unabweisbare Körperkontakte, Verkehrsanlage überlastet.
Allerdings ist das Verfahren nur bei besonders hoher Verkehrsnachfrage im längsgerichteten Fußgängerverkehr anzuwenden. Ansonsten reicht eine Planung aus, die ausreichende Bewegungsmöglichkeiten für Fußgänger sicherstellt [HBS01, S. 11 ff.].
In [UBA05d] wird der Anteil der Bordabsenkungen an Fußgängerfurten und behindertengerechte Anlagen an signalisierten Knotenpunkten, bezogen auf die Gesamtheit der notwendigen Maßnahmen (in Prozent) als Bewertungskriterium für die Qualität von Fußgängerverkehrsanlagen genannt.