Qualitätsindikatoren für die Umweltaspekte des Fußgängerverkehrs
Erstellt am: 24.07.2007 | Stand des Wissens: 16.03.2021
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
Der Fußgängerverkehr hat, verglichen mit allen anderen Verkehrsmitteln, die geringsten Umweltauswirkungen. Die Fortbewegung ohne technische Hilfsmittel verursacht (praktisch) keine Emissionen. Die CO2-Emissionen und der ökologische Fußabdruck sind beim zu Fuß gehen im Gegensatz zu den anderen Verkehrsmitteln am geringsten. Der Fußverkehr verursacht gegenüber beispielweise dem Pkw-Verkehr mit 1.399 Kilogramm CO2 pro Kopf und Jahr nur ein Kilogramm CO2 pro Kopf und Jahr [BVIT12, S. 101]. Nur bei der Herstellung und Instandhaltung der Fußgängerverkehrsinfrastrukturanlagen werden Ressourcen verbraucht. Darüber hinaus verursacht der Fußgängerverkehr keinen Lärm und seine Anlagen benötigen nur einen Bruchteil der Flächen, die andere Verkehrsteilnehmer beanspruchen.
Substitutionen von Pkw-Fahrten durch Fußwege sowie eine gezielte Fußverkehrsförderung stärken insgesamt den Umweltverbund und ermöglichen eine Reduktion von schädlichen Umweltauswirkungen des Kfz-Verkehrs. Darüber hinaus werden gleichzeitig erschöpfbare Energieressourcen geschont und wichtige Beiträge für Umwelt- und Klimaschutz sowie für Ressourcen- und Flächeneinsparung geleistet [UBA06, UBA18g, S. 37].
In [UBA05d] werden zwar keine direkt messbaren Indikatoren für Fußgänger in Bezug auf umweltschädliche Belastungen genannt, aber eine Förderung des Fußgängerverkehrs trägt meistens direkt dazu bei, dass bei den nachfolgenden Indikatoren eine Verbesserung eintritt [UBA05d]:
- Anteil der Einwohner mit andauernder Verkehrslärmbelastung von mehr als 65 Dezibel (dB(A)) tagsüber (oder als zweites Kriterium: mehr als 55dB(A) nachts) als Schwellenwert für Gesundheitsgefährdungen, bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner in Prozent (Indikator Lärm),
- Anteil der Einwohner mit einer kritischen Schwebstaubbelastung (PM 10), bezogen auf die Gesamtzahl der Einwohner in Prozent (Indikator Luftschadstoffe),
- Straßenfläche pro Einwohner (Indikator Flächenverbrauch),
- Anteil der gemeldeten Pkw pro 1.000 Einwohner (Indikator Energieverbrauch im Motorisierten Verkehr) und
- Anzahl der Carsharing-Teilnehmer pro 1.000 Einwohner, verglichen im Zeitverlauf beziehungsweise in Relation der Carsharing-Teilnehmer zum Motorisierungsgrad der Einwohner (Indikator Energieverbrauch im motorisierten Verkehr).
Durch den Fußverkehr sinken neben Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffen und Straßenverkehrslärm auch weitere negative Umweltfolgen, die durch die Umwandlung von Flächen in Verkehrsflächen entstehen. Dies ist ein besonderes Kriterium, da sich die Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern [BReg18a, S. 55]. Das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bringt in seinem integrierten Umweltprogramm den Vorschlag eine bundesweite Reduzierung auf 20 Hektar pro Tag sowie eigene Flächensparziele auf Landesebene vor [BMUB16b].