nichtbundeseigene Eisenbahnen
Erstellt am: 03.12.2002 | Änderungsdatum: 01.11.2013
Als nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen ) werden alle Eisenbahnunternehmen bezeichnet, die nicht mehrheitlich dem Besitz der Bundesrepublik Deutschland zuzuordnen sind.