Förderung von familien- und altengerechten Stadtquartieren
Erstellt am: 22.02.2007 | Stand des Wissens: 18.07.2019
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Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Maßnahmen zur Entwicklung von familien- und altengerechten Quartieren können im Rahmen der Städtebauförderung vom Bund gefördert werden. In der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2017 [VVS13, BMUB17b] heißt es, dass Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Förderung des Stadtumbaus den Gemeinden die Einstellung auf städtebauliche Auswirkungen durch Strukturveränderungen, wie dem demografischen Wandel, ermöglichen sollen. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind Finanzhilfen zur Modernisierung von Gebäuden, Verbesserung des Wohnumfelds und Revitalisierung der Innenstädte und Stadteilzentren vorgesehen [BMVBS2011], [BMUB17a]. Die im Städtebauförderprogramm "Stadtumbau West" bereitgestellten Mittel sollen die Anpassung der Siedlungsstruktur an die Erfordernisse der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung ermöglichen. Hierbei sind Mittel zur Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfelds sowie privater Freiflächen, zur Anpassung der städtischen Infrastruktur und Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung vorgesehen. Der Bund legt in seinen Programmen dabei nur grundsätzliche Ziele der Städtebauförderung fest. Einzelheiten regeln die Länder in ihren Förderrichtlinien [BMUB17b].
Den Ländern und Gemeinden werden 790 Mio. Euro im Programmjahr 2017 vom Bund für Stadtentwicklungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Durch die Städtebauförderung sollen unter anderem die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik konkretisiert werden.
Folgende Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung stehen in 2017 zur Verfügung [BMUB17b]:
- "Stadtumbau" für die Anpassung an den demografischen und strukturellen Wandel in Ost (120 Millionen Euro) und West (140 Millionen Euro),
- "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Stärkung der Funktionsfähigkeit der Zentren (110 Millionen Euro),
- "Soziale Stadt- Investitionen im Quartier" zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadt und Ortsteile zur Schaffung von mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und sozialem Zusammenhalt (190 Millionen Euro),
- "Städtebaulicher Denkmalschutz" für den Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost (70 Millionen Euro) und West (40 Millionen Euro),
- "Kleinere Städte und Gemeinden" zur Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen oder dünn besiedelten Räumen (70 Millionen Euro)
- "Zukunft Stadtgrün" zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur (50 Millionen Euro)
Auch bei der Wohnraumförderung werden familien- beziehungsweise altengerechte Wohnräume in den einzelnen Ländern gefördert. Das "mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022" des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) von 2011 sieht ebenfalls die Förderung von generationengerechten (demografiefesten) Wohnungsbau vor. Hier heißt es ausdrücklich: "Generationengerechte Wohnquartiere sollen die selbstständige Lebensführung unterstützen und die Privatsphäre wahren, d.h. die Gebäude und Wohnungen sowie das Wohnumfeld sollten barrierefrei sein und sich in zentraler, (verkehrlich) infrastrukturell gut ausgestatteter Lage mit Geschäften des täglichen Bedarfs, Ärzten, Apotheken usw. befinden." [MHKBG18]. Explizit wird dabei unter anderem auf die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten, Gruppenwohnungen mit und ohne ambulante Betreuung hingewiesen [MHKBG18].