Aktivitäten der Europäischen Union für einen leiseren Luftverkehr
Erstellt am: 10.11.2002 | Stand des Wissens: 22.02.2024
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Luftverkehrspolitische Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm seitens der Europäischen Union umfassen Richtlinien, veröffentlicht durch das Europäische Parlament mit dem Ziel, Fluglärmbelästigungen zu verringern und das Lärmumfeld an Flughäfen zu verbessern. Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat 1999 in einer Mitteilung [EuKom99c] eine Strategie für die Integration von Umweltbelangen in die Luftverkehrspolitik vorgelegt. Kern ist dabei eine Gleichrangigkeit von verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen. Das Leitbild einer nachhaltigen Mobilität soll auch auf den Luftverkehr angewendet werden. Die EU-Kommission möchte im Sinne einer modernen Umweltpolitik die Regelungen zum Lärmschutz in den Mitgliedsländern vereinheitlichen. Zu diesem Zweck hat das Europaparlament einen Vorschlag am 26. Juli 2000 [EG2002/49] für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [EG2002/49] unterbreitet, welche am 25. Juni 2002 verabschiedet wurde. Diese Richtlinie bildet den Rahmen für bereichsspezifische Rechtsvorschriften.
Im Februar 2008 hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an EU-Flughäfen - über die Anwendung der Richtlinie [EG2002/49] vorgelegt. In diesem Bericht wird untersucht, ob die Ziele erreicht wurden und inwieweit die Richtlinie dazu beigetragen hat. Das Ergebnis der bewerteten Wirksamkeit lautet wie folgt:
Im Februar 2008 hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an EU-Flughäfen - über die Anwendung der Richtlinie [EG2002/49] vorgelegt. In diesem Bericht wird untersucht, ob die Ziele erreicht wurden und inwieweit die Richtlinie dazu beigetragen hat. Das Ergebnis der bewerteten Wirksamkeit lautet wie folgt:
- Harmonisierung bestehender Strukturen und Berücksichtigung sämtlicher Interessen bei möglichen Betriebsbeschränkungen,
- Gültigkeit nur bei begrenzter Flughafenzahl und Mangel an Klarheit,
- beschränkte Wirksamkeit bei Luftfahrzeugen sowie
- generelle Zunahme an Fluglärm betroffener Menschen aufgrund häufigerer Flugzeugbewegungen.
Im Juni 2016 traten weitere EU-Regeln zur Reduzierung des Fluglärms in Kraft, die für Flughäfen mit mehr als 50.000 zivilen Flugbewegungen pro Jahr gelten. Die vier wesentlichen Instrumente, mit denen Fluglärm in der Umgebung der Flughäfen kostengünstig und effektiv bekämpft werden soll, lauten:
- Einsatz moderner Flugzeuge,
- nachhaltige Nutzung der Umgebung von Flughäfen,
- Anpassung von Betriebsverfahren zwecks Minderung der Lärmbelastung am Boden sowie, falls notwendig,
- Einführung von Betriebsbeschränkungen wie zum Beispiel Nachtflugverboten. [EUPa23a]
Weitere Aktivitäten der Europäischen Union erstrecken sich auf die Förderung von Forschungsvorhaben zur Minderung des Fluglärms sowie der Weiterentwicklung der internationalen Vorschriften im Rahmen der Gremien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation.