Aktivitäten der Bundesregierung gegen den Fluglärm
Erstellt am: 10.11.2002 | Stand des Wissens: 21.02.2024
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zu den zentralen Aktivitäten der Bundesregierung zur Senkung des Fluglärms gehört die Verabschiedung von geeigneten gesetzlichen Maßnahmen. Auch wenn kein übergeordnetes Gesetz die maximal zulässige Lärmbelastung auf einem Grundstück regelt, so sind die Möglichkeiten zur Minderung und Vermeidung von Geräuschen in verschiedenen einzelnen Rechtsnormen untergebracht. Dazu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm [FluLärmG] aus dem Jahr 1971, das im Jahr 2007 novelliert wurde. Die Vorschriften des Fluglärmgesetzes werden in zwei weiteren Rechtsverordnungen konkretisiert. Die erste Fluglärmschutzverordnung [BMVBS07a] trat im Dezember 2008 und die zweite Fluglärmschutzverordnung [BMVBS09l] im September 2009 in Kraft.
Weitere gesetzliche Regelungen stellen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als nationale Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie dar. Mit Hilfe des Paragrafen 47a können von Fluglärm Betroffene ermittelt sowie Möglichkeiten zur Lärmminderung geprüft und angewendet werden. Weitere aktive Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm werden darüber hinaus im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Dieses trat in seiner ursprünglichen Form bereits im Jahr 1923 in Kraft, wurde im Jahr 2007 neu bekanntgemacht und im Oktober 2023 zuletzt geändert. [UBA21ag]
Eine weitere für die Reduktion des Fluglärms wichtige Bundesaufgabe ist die Musterprüfung und -zulassung, sowie Lärmzulassung von Luftfahrtgeräten. Das Luftfahrtbundesamt agiert diesbezüglich in eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Seit März 2007 veröffentlicht die Europäische Agentur für Flugsicherheit die Lärmpegel für die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Luftfahrzeuge, entsprechend der EU Verordnung 1592/2002 in der sogenannten EASA TCDSN-Datenbank. Davor hat das Luftfahrtbundesamt als zuständige Bundesbehörde die Lärmlisten der zugelassenen Luftfahrzeuge veröffentlicht, die unter anderem auch für die Bemessung von Lärmgebühren an Flughäfen genutzt werden.
An- und Abflugrouten an deutschen Flughäfen werden von der Deutschen Flugsicherung GmbH festgelegt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft, inwieweit bestehende planungsrechtliche Vorgaben von der Deutschen Flugsicherung GmbH berücksichtigt wurden und veröffentlicht anschließend die Flugverfahren als Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrende. [DFS01]