Revidierte Rheinschifffahrtsakte
Erstellt am: 21.10.2005 | Stand des Wissens: 21.10.2005
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Zitiert als: | [Rhein63] | |
Art: | Abkommen | |
Geltungsbereich: | Europa | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Rheinstaaten | |
Datum des Inkrafttretens: | 1963/11/20 |
Die revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (Mannheimer Akte) regelt als internationales Abkommen den Schiffsverkehr auf dem Rhein.
Zu den Kernpunkten des Vertrages zählen:
Zu den Kernpunkten des Vertrages zählen:
- eine freie Schifffahrt
- die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten
- die Freistellung von Schifffahrtsabgaben
- eine vereinfachte Zollabfertigung
- eine Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
- eine Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
- eine einheitliche Gerichtsbarkeit und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten
- die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze