INTERSPUTNIK
Erstellt am: 14.10.2005 | Stand des Wissens: 27.11.2014
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Zitiert als: | [Intersp] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Deutsche Bundestag | |
Datum des Inkrafttretens: | 1998/09/10 |
Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2346), das zuletzt durch Artikel 277 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.
Stand:Zuletzt geändert durch Art. 277 V v. 31.10.2006 I 2407
Stand:Zuletzt geändert durch Art. 277 V v. 31.10.2006 I 2407
"Intersputnik" wurde den Angaben zufolge von Bulgarien, Ungarn, der DDR, Kuba, der Mongolei, Polen, Rumänien, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei gegründet, um die Zusammenarbeit und Koordinierung des internationalen Fernmeldesystems über künstliche Erdsatelliten zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat zum Zeitpunkt der deutschen Vereinigung der "Intersputnik"-Organisation mitgeteilt, dass sie in die bisherige Mitgliedschaft der DDR eintritt und die aus dem Abkommen resultierenden Verpflichtungen übernimmt.
Die Korrekturen des Abkommens beziehen sich nach Darstellung der Bundesregierung vor allem auf eine Anpassung der Organisationsstruktur an die Herausforderungen des internationalen Telekommunikationsmaktes und an die Organsationsstrukturen bei anderen internationalen Satellitenorganisationen. (Quelle: Bundestag)