Seeschifffahrt
Erstellt am: 16.10.2002 | Stand des Wissens: 26.10.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der nationalen Seeschifffahrt wird üblicherweise über ihre Funktionen dargestellt. Sie lassen sich zusammenfassen als:
- Transport- und Versorgungsfunktion der nationalen Handelsflotte: Unterstützung des nationalen Außenhandels und Sicherung einer störungsfreien Versorgung mit Wirtschafts- und Konsumgütern;
- Wachstums- und Beschäftigungsfunktion: Leistung eines Beitrags zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung;
- Zahlungsbilanzfunktion: Leistung eines möglichst großen positiven Beitrages zur Leistungs- und damit Zahlungsbilanz;
- Innovationsfunktion: Ausstrahlung der nationalen Schifffahrt auf den technischen Fortschritt in Schifffahrt und Schiffbau;
- Sicherheitsfunktion: Sicherung von Transportraum im Falle internationaler Konflikte.
Katalog und Gewichtung der Funktionen sind abhängig von den jeweiligen nationalen Interessenlagen und -konstellationen; sie können sich im Zeitablauf ändern. Bestimmte Funktionen treten immer in Erscheinung, werden jedoch zum Teil mit unterschiedlichen Inhalten belegt [BiAl04, S.131].
Der Seeverkehr nimmt im deutschen Außenhandel eine wichtige Position ein. So wurden 2020 275,7 Millionen Tonnen per Seeschiff transportiert [MAR21, S.145].
Der Seeverkehr nimmt im deutschen Außenhandel eine wichtige Position ein. So wurden 2020 275,7 Millionen Tonnen per Seeschiff transportiert [MAR21, S.145].
Die dem wirtschaftlichen Einflussbereich deutscher Reedereien zuzuordnende Handelsflotte unter deutscher Flagge und unter ausländischen Flaggen bestand Ende 2020 aus 2.001 Schiffen (Einheiten über 100 BRZ, darunter 290 unter deutscher Flagge) [MAR21, S. 156]. Die Flotten deutscher Reedereien setzen sich aus drei Sektoren zusammen, die vom deutschen Standort aus bereedert und eingesetzt werden:
- Schiffe, die in deutschen Seeschiffsregistern eingetragen sind und die deutsche Flagge führen;
- Schiffe, die in deutschen Seeschiffsregistern eingetragen sind und befristet mit Genehmigung des Bundes eine ausländische Flagge führen;
- Schiffe, die in ausländischen Seeschiffsregistern eingetragen sind und eine ausländische Flagge führen [VDR04c, S. 35].