Maßnahmen im Pkw-Verkehr bei Events
Erstellt am: 18.08.2005 | Stand des Wissens: 29.06.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften reduzieren das Verkehrsaufkommen und bringen den einzelnen Teilnehmenden auch finanzielle Vorteile. Vor allem bei weiter entfernt liegenden Zielen und ähnlichen Interessen der Besucher und Besucherinnen können Fahrgemeinschaften ein Anreiz sein, nicht alleine zu fahren. Veranstaltende oder Vereine können dies durch die Einbindung von Fahrgemeinschaftsvermittlungssystemen oder Mitfahrzentralen auf der eigenen Homepage unterstützen. Ein Beispiel hierfür liefert der FC Schalke 04 mit der Verwendung der plattformübergreifenden Social-Media-App "FanZone". Diese unterstützt sowohl gemeinsame Fahrten mit dem Pkw als auch die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Angebote wie Carsharing können für die gemeinschaftliche Nutzung, wenn kein eigener Pkw vorhanden ist, genutzt werden.
Parkraumbewirtschaftung
Kostenpflichtige Parkplätze sind für Nutzende am ehesten ein Grund, über alternative Anreisemöglichkeiten nachzudenken. Bedacht werden muss allerdings, dass es zu unerwünschten Verlagerungen in umliegende Straßen kommen kann, wenn diese kostenfrei sind oder über ungeeignete Nutzungsreglungen verfügen. Eine Verhältnismäßigkeit von Eintrittspreisen und Parkgebühren ist dabei zu beachten. Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung können zur Finanzierung anderer Verkehrsangebote herangezogen werden. Eine Staffelung der Parkgebühren in Abhängigkeit von der Entfernung zum Zielort ist für eine Akzeptanz von Shuttle-Bussen hilfreich.
Stellplätze für PKW können nach Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen und Dringlichkeit angeordnet werden. So können Frauen- und Familienparkplätze, Reisebusse und Beschäftigte als Unterscheidungskriterien dienen. Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sollten näher am Event ein- und aussteigen können. Ebenfalls können Fahrgemeinschaften und Fahrzeuge mit hohen Besetzungsgrad am Parkplatz bevorzugt behandelt werden. Preisliche Nachlässe und Stellplätze nahe am Veranstaltungsort dienen als Anreiz, in Fahrgemeinschaften anzureisen.
Eine Sanktionierung von Falschparkenden auf Gehwegen, Grün- und Privatflächen erhöhen die Sicherheit am Veranstaltungsort und helfen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken [Anzi08].
Eine Sanktionierung von Falschparkenden auf Gehwegen, Grün- und Privatflächen erhöhen die Sicherheit am Veranstaltungsort und helfen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken [Anzi08].
Verkehrsberuhigung
Als Mittel zur (temporären) Verkehrsberuhigung bei Autos können bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen eingesetzt werden. So können Tempo-30-Zonen umgesetzt werden und die Schaltung von Lichtsignalanlagen, Tempobremsen oder Aufpflasterungen eingesetzt werden. Sperrungen von Straßen oder Straßenteilbereichen durch die Polizei gestalten die Anreise mit eigenem PKW als weniger attraktiv. Gesperrte Straßen für Autos können für Busspuren und Fuß- und Fahrradwege genutzt werden. Durch das Erstellen von Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuge ist diese Maßnahme variabel anwendbar (Mitwirkende, Sanitäts- und Notdienste, AnrainerInnen) [Anzi08].
Barrierefreiheit
In den meisten Fällen ist eine Anreise mit eigenem PKW und Zufahrtmöglichkeiten zu Parkflächen geregelt. Besonders bei größeren Veranstaltungen werden Parkleitsysteme mit Zusatzbeschilderungen, die zu Parkplatzzonen führen, eingesetzt. Auch behindertengerechte Parkplätze sind in der Regel durch unmissverständliche Beschilderungen gut auffindbar. Allerdings sollten Parkplätze und Parkhäuser auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden.
In den meisten Fällen ist eine Anreise mit eigenem PKW und Zufahrtmöglichkeiten zu Parkflächen geregelt. Besonders bei größeren Veranstaltungen werden Parkleitsysteme mit Zusatzbeschilderungen, die zu Parkplatzzonen führen, eingesetzt. Auch behindertengerechte Parkplätze sind in der Regel durch unmissverständliche Beschilderungen gut auffindbar. Allerdings sollten Parkplätze und Parkhäuser auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden.
Kriterien zur Barrierefreiheit von Parkplätzen und Parkhäusern:
- Parkplätze mit einer berollbaren Oberfläche, die gut befestigt ist
- Stufenlose Wege, ohne Schwellen und ohne starkes Gefälle bis zum Eingang der Location
- Mobile Wegweiser sollten neben der Wegführung platziert werden, um keine Barriere darzustellen
- Stellplätze in nächster Nähe zum Aufzug oder Ausgang
- Keine Versperrungen durch Schranken, Rampenauffahrt und durchgängige Breit von 1,20 Metern
- Feuer- und Rauchschutztüren auf Leichtgängigkeit prüfen, gegebenenfalls Service Person zur Öffnung zur Verfügung stellen [Hofm21, S. 31-32]