Bildung von Kapazitätstypen nach durchgeführter Messtechnik
Erstellt am: 02.08.2005 | Stand des Wissens: 23.10.2018
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TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Das Leistungsvermögen einer wirtschaftlichen oder technischen Einheit kann unter messtechnischen Gesichtspunkten nach quantitativer oder qualitativer Kapazität unterschieden werden. Dabei bestehen sowohl bei der Erfassung und Interpretation als auch im Zahlenmaterial selbst und möglichen mathematischen Operationen große Unterschiede zwischen diesen beiden Kapazitätsarten.
Die quantitative Kapazität kann zudem in die Produktkapazität und die Potentialkapazität untergliedert werden.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Intensitätsgrad kann die quantitative Kapazität in den folgenden vier Abstufungen bestimmt werden.
Die quantitative Kapazität kann zudem in die Produktkapazität und die Potentialkapazität untergliedert werden.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Intensitätsgrad kann die quantitative Kapazität in den folgenden vier Abstufungen bestimmt werden.
- Die Spitzenkapazität resultiert aus dem maximal möglichen Intensitätsgrad und ist nur kurzfristig realisierbar.
- Die Maximalkapazität kennzeichnet das dauerhaft maximal erreichbare Leistungsvermögen.
- Die Normalkapazität resultiert aus dem durchschnittlich auftretenden Intensitätsgrad.
- Die Optimalkapazität entspricht als vierte Abstufung dem betriebswirtschaftlich optimalen Intensitätsgrad bei minimalen Stückkosten. Die Optimalkapazität entspricht der Maximalkapazität, wenn Intensitätsgrad und Gesamtkosten direkt proportional zueinander sind.
Die qualitative Kapazität lässt sich in vier Komponenten untergliedern:
- Art des Leistungsvermögens
- Güte des Leistungsvermögens
- Qualitative Flexibilität zur Erfassung des Zeitbedarfs für den Wechsel zwischen verschiedenen Leistungsarten
- Quantitative Flexibilität zur Erfassung der Möglichkeiten zur Variation der Ausbringmenge