Luftverkehrsgesellschaft
Erstellt am: 27.07.2005 | Änderungsdatum: 25.11.2014
Luftverkehrsgesellschaften sind Unternehmen, die Personen und Sachen durch Flugzeuge gewerbsmäßig befördern. Sie bedürfen der Genehmigung, deren Erwerb und Erhaltung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in den EASA Air Operations (Air OPS) geregelt ist.