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Instanzen und Akteure im Bereich der Flugsicherung

Erstellt am: 29.06.2005 | Stand des Wissens: 17.09.2018
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Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Mit dem Chicagoer Abkommen von 1944 wurde die Weltorganisation der zivilen Luftfahrt ICAO gegründet. Sie ist mit über 180 Vertragsstaaten eine thematische Fachorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Montreal [Mens13]. Die ICAO selbst hat keine Hoheitsbefugnisse, sodass deren Richtlinien nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gelten, sondern in entsprechende nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden müssen. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben, jedoch haben sich die Mitglieder zu einem Höchstmaß an Einheitlichkeit bereit erklärt um nationale Abweichungen anzuzeigen. Zu den Aufgaben der ICAO zählen unter anderem die Erarbeitung und Weiterentwicklung einheitlicher Regelungen für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des internationalen Luftverkehrs.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist die Luftsicherheitsbehörde der EU. Durch die gemeinsame Verordnung des Rates und des Europäischen Parlamentes (EG) Nr. 1592/2002 mit Beschluss am 15. Juli 2002, wurde die EASA gegründet [VOEG1592/2002]. Die EASA hat ihren Betrieb am 28. September 2003 aufgenommen. Mit dessen Gründung soll ein einheitliches und hohes Maß an Sicherheit und Umweltschutz im europäischen Luftverkehr entwickelt und überwacht werden.

Im Jahr 1953 wurde die Gründung der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) als deutscher Flugsicherungsdienst vollzogen. Sie ist für die Überwachung und Führung des Instrumentenflugverkehrs im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Mit Wirkung zum Januar 1993 wurde die Bundesanstalt für Flugsicherung in ein privatrechtlich geführtes Unternehmen mit der Bezeichnung Deutsche Flugsicherung (DFS) umgewandelt. Das bundeseigene Unternehmen mit Sitz in Langen wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde am 4. August 2009 im Geschäftsbereich des BMVBS (heute BMVI) als Bundesoberbehörde durch Bundesgesetz errichtet. BAF untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des BMVI und ist als unabhängige Instanz für die staatliche Aufsicht über die zivile Flugsicherung in Deutschland zuständig.

Weitere Berichte zu Organisationen mit Bezug zur Flugsicherung: EUROCONROL, Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Bundesamt für Flugunfalluntersuchung (BFU), European Civil Aviation Conference (ECAC), Joint Aviation Authorities (JAA) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) sowie den Flugsicherungsinstanzen Nac Canada und die britische NATS (National Air Traffic Services).
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherheitsaspekte der Flugsicherung (Stand des Wissens: 19.09.2018)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?87935
Literatur
[Mens13] Heinrich Mensen Handbuch der Luftfahrt, veröffentlicht in VDI-Buch, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Springer-Verlag / Berlin, Heidelberg, 2013, ISBN/ISSN 978-3-642-34401-5
Rechtsvorschriften
[LFBAG] Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt
[VOEG1592/2002] Verordnung (EG) Nr. 1592/2002
Glossar
EASA Die European Aviation Safety Agency (EASA) ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EU). Die EASA wurde am 15. Juli 2002 gegründet. Sie bereitet Gesetzesvorschläge vor und berät Kommission und Mitgliedstaaten der EU zum Thema Flugverkehr. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Harmonisierung und Umsetzung geeigneter Umwelt- und Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt für das gesamte EU-Gebiet.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?153061

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 08:31:10