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Lange Zware Voertuigen (LZV) - Extralange und extraschwere Lastzüge in den Niederlanden

Erstellt am: 04.04.2005 | Stand des Wissens: 06.01.2014
Kurzname:   LZV
Auftraggeber / Förderer:   Ministerie van Verkeer en Waterstaat
Auftragnehmer:   zunächst max. 100 verschiedene Transportunternehmen
Laufzeit:   2004/08/22 bis 2007/11/01 anschließend mehrjährige
Projektstand:   abgeschlossen
Raumbezug:   Niederlande
Veröffentlichung:   [Binn05] Niederländische Initiative eines Modellversuchs mit 60 t-Lkw
[MvVW06] Monitoringsonderzoek vervolgproef LZV - Resultaten van de vervolgproef met langere of langere en zwaardere Voertuigcombinaties op de nederlandse wegen
Seit Mitte der neunziger Jahre sucht die niederländische Regierung nach Wegen, wirtschaftliches Wachstum wiederzugewinnen, wobei die stagnierende wirtschaftliche Gesamtentwicklung auf betriebswirtschaftliche Produktionsvorteile aufgebaut werden soll. Die führende Position des Welthafens Rotterdam soll erhalten bleiben und der landseitige Export von Lkw-Verkehrsleistung Richtung Osten gestärkt werden.
Um dies zu erreichen wurden in den Niederlanden erstmals ab dem 1. Januar 1999 extralange und extraschwere Lastzugkombinationen (LZV, auch Ecocombi genannt) für zunächst vier Provinzen (Utrecht, Zuid-Holland, Nord-Brabant und Gelderland) gestattet. Diese LZV durften eine max. Breite von 3 m, eine max. Höhe von 4 m, eine max. Länge von 22 m und ein max. Gesamtgewicht von 50 t besitzen und eine max. Transportentfernung von 50 km zurücklegen. Zudem mussten die Fahrzeuge im kombinierten Transport Straße-Schiff oder Straße-Schiene eingesetzt werden. Diese Regelung wurde aufgrund schwedischer Erfahrungen auf 25 m lange Lastzugtypen des Herstellers SCANIA ausgeweitet (Dez. 2000).
Im Dezember 2003 ist ein zweiter erweiteter Versuch genehmigt worden, der im August 2004 im ganzen Reich gestartet wurde und der zunächst bis zum 1. November 2006 befristet war. Inzwischen wurden die Genehmigungen der fast 80 Teilnehmer um ein Jahr verlängert, anschließend (Nov. 2007) soll eine mehrjährige Projektphase unter dem Titel "Erfahrungsphase" laufen.
In der ersten Phase wurden 4 SCANIA-Varianten mit insgesamt max. 300 Lastzügen von max. 100 Unternehmen zugelassen, deren max. Länge und max. Gesamtgewicht auf 25,25 m bzw. 60 t festgelegt ist. Hinzu kommen einige weitere Vorschriften, wie z.B. ABS-Pflicht, Fahrverbot bei Glatteis und dichtem Nebel, bestimmte Sicherheitsausrüstung (Aufkleber, Signalstreifen, geschlossener Seitenschutz), bestimmte Qualifikation der Fahrer (1-tägige Sonderschulung, 5 Jahre Berufserfahrung, seit 3 Jahren unfallfrei), Fahrverbot in Städten (nur auf dem Schnellwege-Netz ist das Fahren erlaubt), Transportverbot von Flüssig- und Gefahrgütern, usw.. Ausländische Transportunternehmen und Nutzfahrzeughersteller wollen der Einladung zum 2. LZV-Versuch folgen, wobei die beteiligten Unternehmen Berichte über betriebliche Vor- und Nachteile verfassen müssen.

Tab2

Tabelle 1: Zulässige Abmessungen und Gesamtgewichte für Lkw in ausgewählten EU-Ländern

LZVS
Abb. 1: Lastzugkombination in Schweden

LZVNL
Abb. 2: Lastzugkombination in den Niederlanden (60 t zGG, Länge: 25,25 m)

Syntheseberichte

Ansprechpartner
Ministerie van Verkeer en Waterstaat
Literatur
[Binn05] Binnenbruck, Horst Hermann, Dipl.-Volksw. Niederländische Initiative eines Modellversuchs mit 60 t-Lkw, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen , Ausgabe/Auflage Nr. 11 (Nov. 2005), Deutscher Verkehrs-Verlag GmbH Postfach 101609 20010 Hamburg , 2005/11
[MvVW06] ir. G. Hagen, drs. N.A. Götz, drs. R.B.T. Lieshout, drs. F.A. Rosenberg Monitoringsonderzoek vervolgproef LZV - Resultaten van de vervolgproef met langere of langere en zwaardere Voertuigcombinaties op de nederlandse wegen, 2006/05/31
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Verkehrsleistung
Die Verkehrsleistung gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Ressourcen. Als Verkehrsleistung wird die auf eine Zeiteinheit t (zum Beispiel ein Jahr) bezogene Verkehrsarbeit definiert und als Quotient dargestellt. Die Verkehrsarbeit wird dabei als Produkt von Verkehrseinheiten (zum Beispiel Güter oder Personen) und der durch diese zurückgelegten Strecke gebildet. In der Verkehrswissenschaft sind die Einheiten Personenkilometer pro Jahr [Pkm/a] oder Tonnenkilometer pro Jahr [tkm/a] gebräuchlich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?138126

Gedruckt am Dienstag, 19. März 2024 11:16:11