Lange Zware Voertuigen (LZV) - Extralange und extraschwere Lastzüge in den Niederlanden
Erstellt am: 04.04.2005 | Stand des Wissens: 06.01.2014
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Kurzname: | LZV | |
Auftraggeber / Förderer: | Ministerie van Verkeer en Waterstaat | |
Auftragnehmer: | zunächst max. 100 verschiedene Transportunternehmen | |
Laufzeit: | 2004/08/22 bis 2007/11/01 anschließend mehrjährige | |
Projektstand: | abgeschlossen | |
Raumbezug: | Niederlande | |
Veröffentlichung: | [Binn05] Niederländische Initiative eines Modellversuchs mit 60 t-Lkw [MvVW06] Monitoringsonderzoek vervolgproef LZV - Resultaten van de vervolgproef met langere of langere en zwaardere Voertuigcombinaties op de nederlandse wegen |
Seit Mitte der neunziger Jahre sucht die niederländische Regierung nach Wegen, wirtschaftliches Wachstum wiederzugewinnen, wobei die stagnierende wirtschaftliche Gesamtentwicklung auf betriebswirtschaftliche Produktionsvorteile aufgebaut werden soll. Die führende Position des Welthafens Rotterdam soll erhalten bleiben und der landseitige Export von Lkw-Verkehrsleistung Richtung Osten gestärkt werden.
Um dies zu erreichen wurden in den Niederlanden erstmals ab dem 1. Januar 1999 extralange und extraschwere Lastzugkombinationen (LZV, auch Ecocombi genannt) für zunächst vier Provinzen (Utrecht, Zuid-Holland, Nord-Brabant und Gelderland) gestattet. Diese LZV durften eine max. Breite von 3 m, eine max. Höhe von 4 m, eine max. Länge von 22 m und ein max. Gesamtgewicht von 50 t besitzen und eine max. Transportentfernung von 50 km zurücklegen. Zudem mussten die Fahrzeuge im kombinierten Transport Straße-Schiff oder Straße-Schiene eingesetzt werden. Diese Regelung wurde aufgrund schwedischer Erfahrungen auf 25 m lange Lastzugtypen des Herstellers SCANIA ausgeweitet (Dez. 2000).
Im Dezember 2003 ist ein zweiter erweiteter Versuch genehmigt worden, der im August 2004 im ganzen Reich gestartet wurde und der zunächst bis zum 1. November 2006 befristet war. Inzwischen wurden die Genehmigungen der fast 80 Teilnehmer um ein Jahr verlängert, anschließend (Nov. 2007) soll eine mehrjährige Projektphase unter dem Titel "Erfahrungsphase" laufen.
In der ersten Phase wurden 4 SCANIA-Varianten mit insgesamt max. 300 Lastzügen von max. 100 Unternehmen zugelassen, deren max. Länge und max. Gesamtgewicht auf 25,25 m bzw. 60 t festgelegt ist. Hinzu kommen einige weitere Vorschriften, wie z.B. ABS-Pflicht, Fahrverbot bei Glatteis und dichtem Nebel, bestimmte Sicherheitsausrüstung (Aufkleber, Signalstreifen, geschlossener Seitenschutz), bestimmte Qualifikation der Fahrer (1-tägige Sonderschulung, 5 Jahre Berufserfahrung, seit 3 Jahren unfallfrei), Fahrverbot in Städten (nur auf dem Schnellwege-Netz ist das Fahren erlaubt), Transportverbot von Flüssig- und Gefahrgütern, usw.. Ausländische Transportunternehmen und Nutzfahrzeughersteller wollen der Einladung zum 2. LZV-Versuch folgen, wobei die beteiligten Unternehmen Berichte über betriebliche Vor- und Nachteile verfassen müssen.
Tabelle 1: Zulässige Abmessungen und Gesamtgewichte für Lkw in ausgewählten EU-Ländern
Abb. 1: Lastzugkombination in Schweden
Abb. 2: Lastzugkombination in den Niederlanden (60 t zGG, Länge: 25,25 m)
Um dies zu erreichen wurden in den Niederlanden erstmals ab dem 1. Januar 1999 extralange und extraschwere Lastzugkombinationen (LZV, auch Ecocombi genannt) für zunächst vier Provinzen (Utrecht, Zuid-Holland, Nord-Brabant und Gelderland) gestattet. Diese LZV durften eine max. Breite von 3 m, eine max. Höhe von 4 m, eine max. Länge von 22 m und ein max. Gesamtgewicht von 50 t besitzen und eine max. Transportentfernung von 50 km zurücklegen. Zudem mussten die Fahrzeuge im kombinierten Transport Straße-Schiff oder Straße-Schiene eingesetzt werden. Diese Regelung wurde aufgrund schwedischer Erfahrungen auf 25 m lange Lastzugtypen des Herstellers SCANIA ausgeweitet (Dez. 2000).
Im Dezember 2003 ist ein zweiter erweiteter Versuch genehmigt worden, der im August 2004 im ganzen Reich gestartet wurde und der zunächst bis zum 1. November 2006 befristet war. Inzwischen wurden die Genehmigungen der fast 80 Teilnehmer um ein Jahr verlängert, anschließend (Nov. 2007) soll eine mehrjährige Projektphase unter dem Titel "Erfahrungsphase" laufen.
In der ersten Phase wurden 4 SCANIA-Varianten mit insgesamt max. 300 Lastzügen von max. 100 Unternehmen zugelassen, deren max. Länge und max. Gesamtgewicht auf 25,25 m bzw. 60 t festgelegt ist. Hinzu kommen einige weitere Vorschriften, wie z.B. ABS-Pflicht, Fahrverbot bei Glatteis und dichtem Nebel, bestimmte Sicherheitsausrüstung (Aufkleber, Signalstreifen, geschlossener Seitenschutz), bestimmte Qualifikation der Fahrer (1-tägige Sonderschulung, 5 Jahre Berufserfahrung, seit 3 Jahren unfallfrei), Fahrverbot in Städten (nur auf dem Schnellwege-Netz ist das Fahren erlaubt), Transportverbot von Flüssig- und Gefahrgütern, usw.. Ausländische Transportunternehmen und Nutzfahrzeughersteller wollen der Einladung zum 2. LZV-Versuch folgen, wobei die beteiligten Unternehmen Berichte über betriebliche Vor- und Nachteile verfassen müssen.
Tabelle 1: Zulässige Abmessungen und Gesamtgewichte für Lkw in ausgewählten EU-Ländern
Abb. 1: Lastzugkombination in Schweden
Abb. 2: Lastzugkombination in den Niederlanden (60 t zGG, Länge: 25,25 m)