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Drittes Eisenbahnpaket der Europäischen Gemeinschaft

Erstellt am: 16.03.2005 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Im September 2007 wurde vom Europäischen Parlament das dritte Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission verabschiedet. Es enthält weitere Maßnahmen zur Neubelebung des Schienenverkehrs in Europa, wobei die Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs den Schwerpunkt des dritten Pakets bildet.

Die Richtlinie [2007/58/EG] ergänzt die Richtlinien [91/440/EWG] und [2001/14/EG] hinsichtlich der Marktöffnung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs. Seit dem 1. Januar 2010 haben Eisenbahnverkehrsunternehmen das Recht, grenzüberschreitende Personenverkehre innerhalb anderer Mitgliedsstaaten der EU durchzuführen. Davor war der grenzüberschreitende Zugang nur internationalen Gruppierungen gestattet. Für Mitgliedsstaaten, bei denen der grenzüberschreitende Verkehr mehr als die Hälfte der Gesamtleistung des Personenverkehrs beträgt, war der Zugang zum grenzüberschreitenden Personenverkehr erst ab 2012 zu gewähren. Darüber hinaus kann zur Gewährleistung des gemeinwirtschaftlichen Gleichgewichts einer Region aus Nah-, Vorort- und Regionalverkehr das Bedienen von Halten verweigert werden.

Die Richtlinie [2007/59/EG] enthält Regelungen über die "Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen". Sie dient der Erzielung einheitlich hoher Sicherheitsstandards in der EU sowie der grenzüberschreitenden Arbeitsmöglichkeit für Lokführer. Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis in anderen Mitgliedsstaaten sind unter anderem ein Mindestalter von 20 Jahren (Art. 10 RL 2007/59/EG), eine mindestens neunjährige Schulausbildung (Art. 11 Abs. 1 RL 2007/59/EG) sowie der Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse (Art. 12 2007/59/EG).

Die Verordnung [(EG) Nr. 1370/2007] über "öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße" ist am 3. Dezember 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, den Wettbewerbsgedanken im öffentlich bestellten Verkehr zu stärken. Die Verordnung enthält Regelungen, nach denen öffentliche Verkehrsdienste grundsätzlich im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden sollen. Jedoch erlauben diverse Ausnahmetatbestände auch eine Direktvergabe an Unternehmen.

Die Verordnung [(EG) Nr. 1371/2007] über die "Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" zielt auf eine Steigerung der Qualität des Schienenpersonenverkehrs ab. Wesentliche Bestandteile der Verordnung sind Haftungsregelungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für Fahrgäste und deren Gepäck, Entschädigungsleistungen bei Verspätungen sowie diverse Informationspflichten (bezüglich der Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit kürzester Fahrzeit/günstigstem Preis, Dienstleistungen im Zug, nächstem Haltebahnhof, Verspätungen, etc.). Die Fahrgastrechteverordnung trat Ende 2009 in Kraft (Artikel 37 VO (EG) 1371/2007). Sie gilt auch im Binnenverkehr, jedoch können die Mitgliedsstaaten den nationalen Fernverkehr bis zu 15 Jahre von den entsprechenden Regelungen ausnehmen. Der nationale Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr kann unbegrenzt von den Regelungen ausgenommen werden.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bahnreform (Stand des Wissens: 10.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301385
Rechtsvorschriften
[(EG) Nr. 1370/2007] Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
[(EG) Nr. 1371/2007] Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
[2001/14/EG] Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die [...] Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung
[2007/58/EG] Richtlinie 2007/58/EG der EU zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG (Entwicklung Eisenbahnunternehmen) sowie der Richtlinie 2001/14/EG (Fahrwegkapazität, Entgelterhebung Eisenbahninfrastrukturnutzung)
[2007/59/EG] Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen
[91/440/EWG] Richtlinie [...] zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (91/440/EWG)
Glossar
Eisenbahnpaket Bei den Eisenbahnpaketen (eng. railway packages) handelt es sich um eine Zusammenfassung von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die sich u. a. mit dem Zugang zum Schienengüterverkehrsnetz, der Liberalisierung des Güterverkehrs sowie mit Fahrgastrechten befassen. Bisher wurden vier Eisenbahnpakete erlassen, von denen das erste im Jahr 2001 verabschiedet wurde und das vierte im Januar 2013.
Triebfahrzeug
Ein Triebfahrzeug (Tfz) ist ein einzelnes Regeleisenbahnfahrzeug mit einem eigenen Fahrzeugantrieb (Lokomotiven, Triebwagen). Eine Sonderform bilden Triebköpfe, die in einem fest gekoppelten Triebzug zusammen mit antriebslosen Mittel- und Steuerwagen betrieben werden. Lokomotiven kommen normalerweise im Verbund mit gekoppelten Reisezug- oder Güterwagen zum Einsatz. Triebwagen sowie auch Triebzüge werden als gekoppelten Einheiten gleichen Typs in sogenannten Triebwagenzügen eingesetzt. Weitere Tfz sind Kleinlokomotive und selbstfahrende Nebenfahrzeuge.
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?135970

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 14:15:23