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Aktive und passive Sicherheit gebrauchter Leichtkraftfahrzeuge

Erstellt am: 14.03.2005
Autoren:   Gail, Jost
Pastor, Claus-Henry
Spiering, Marco
Sander, Klaus
Lorig, Mechthild
Erscheinungsjahr / -datum:   2003
Veröffentlicht in:   Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
Ausgabe / Auflage:   Heft F 44
Herausgeber:   Bundesanstalt für Straßenwesen
Verlag / Ort:   Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Postfach 10 11 10
D-27511 Bremerhaven
Zitiert als:   [BASt03b]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
Review
Erstellt am: 30.03.2005 | Stand des Wissens: 30.03.2005
 
Ziel / Zweck
Die Klasse der Leichtkraftfahrzeuge (LKfz) unterliegt in Deutschland bislang keiner Zulassungspflicht und damit auch keiner regelmäßigen technischen Überwachung. Sie dürfen seit Februar 2005 mit der neuen Führerscheinklasse S gefahren werden. Diese Leichtkraftfahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und ein maximales Leergewicht von 350 kg. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit sollte untersucht werden, ob von der Einführung einer obligatorischen technischen Überwachung für LKfz einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu erwarten ist und wie eine solche Überprüfung aussehen sollte.

Methodik und Durchführung
  • andere Methodik
Es wurden stichprobenhaft drei gebrauchte LKfz unterschiedlicher Hersteller, ein neues LKfz sowie ein vergleichbarer kompakter Pkw beschafft. Die LKfz wurden zunächst einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zugeführt und anschließend einer darüber hinausgehenden Prüfung (Achsvermessung von Spur, Sturz und Nachlauf sowie Fahrversuche zur Fahrdynamik) unterzogen. Anschließend wurde die passive Sicherheit mit Dummys und entsprechender Sensorik durch Crash-Tests untersucht (Aufprall mit 35 km/h gegen einen starren Block bei 100-prozentiger Überdeckung).

Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Die Untersuchung ist zu dem Schluss gekommen, dass das Fehlen der technischen Überwachung keine Auswirkungen auf die passive Sicherheit von gebrauchten LKfz hat. Es zeigte sich jedoch, dass allgemein ein erhebliches Verbesserungspotenzial beim Insassenschutz besteht. Aus den Prüfungen und Versuchen zur aktiven Sicherheit geht hervor, dass eine technische Überwachung der LKfz eingeführt werden sollte, die sich an die Hauptuntersuchung von Pkw anlehnt. Der Prüfumfang sollte aber speziell auf diese Fahrzeuge abgestimmt werden, insbesondere sollte eine kurze Probefahrt, um Mängel an der Bremsanlage bzw. Lenkanlage oder Manipulationen an der Drosselung der Geschwindigkeit feststellen zu können, durchgeführt werden.

Weitere Aspekte
Der Text entspricht in einigen Passagen der Kurz- oder Zusammenfassung des Forschungsberichts.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?135846

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 14:18:21