Aktive und passive Sicherheit gebrauchter Leichtkraftfahrzeuge
Erstellt am: 14.03.2005
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Autoren: | Gail, Jost Pastor, Claus-Henry Spiering, Marco Sander, Klaus Lorig, Mechthild |
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Erscheinungsjahr / -datum: | 2003 | |
Veröffentlicht in: | Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen | |
Ausgabe / Auflage: | Heft F 44 | |
Herausgeber: | Bundesanstalt für Straßenwesen | |
Verlag / Ort: | Wirtschaftsverlag NW
Verlag für neue Wissenschaft GmbH Postfach 10 11 10 D-27511 Bremerhaven |
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Zitiert als: | [BASt03b] | |
Art der Veröffentlichung: | Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe | |
Sprache: | deutsch | |
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Review
Erstellt am: 30.03.2005 | Stand des Wissens: 30.03.2005
Ziel / Zweck
Die Klasse der Leichtkraftfahrzeuge (LKfz) unterliegt in Deutschland bislang keiner Zulassungspflicht und damit auch keiner regelmäßigen technischen Überwachung. Sie dürfen seit Februar 2005 mit der neuen Führerscheinklasse S gefahren werden. Diese Leichtkraftfahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und ein maximales Leergewicht von 350 kg. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit sollte untersucht werden, ob von der Einführung einer obligatorischen technischen Überwachung für LKfz einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu erwarten ist und wie eine solche Überprüfung aussehen sollte.
Methodik und Durchführung
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Die Untersuchung ist zu dem Schluss gekommen, dass das Fehlen der technischen Überwachung keine Auswirkungen auf die passive Sicherheit von gebrauchten LKfz hat. Es zeigte sich jedoch, dass allgemein ein erhebliches Verbesserungspotenzial beim Insassenschutz besteht. Aus den Prüfungen und Versuchen zur aktiven Sicherheit geht hervor, dass eine technische Überwachung der LKfz eingeführt werden sollte, die sich an die Hauptuntersuchung von Pkw anlehnt. Der Prüfumfang sollte aber speziell auf diese Fahrzeuge abgestimmt werden, insbesondere sollte eine kurze Probefahrt, um Mängel an der Bremsanlage bzw. Lenkanlage oder Manipulationen an der Drosselung der Geschwindigkeit feststellen zu können, durchgeführt werden.
Weitere Aspekte
Der Text entspricht in einigen Passagen der Kurz- oder Zusammenfassung des Forschungsberichts.
Die Klasse der Leichtkraftfahrzeuge (LKfz) unterliegt in Deutschland bislang keiner Zulassungspflicht und damit auch keiner regelmäßigen technischen Überwachung. Sie dürfen seit Februar 2005 mit der neuen Führerscheinklasse S gefahren werden. Diese Leichtkraftfahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und ein maximales Leergewicht von 350 kg. Im Rahmen dieser Forschungsarbeit sollte untersucht werden, ob von der Einführung einer obligatorischen technischen Überwachung für LKfz einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu erwarten ist und wie eine solche Überprüfung aussehen sollte.
Methodik und Durchführung
- andere Methodik
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Die Untersuchung ist zu dem Schluss gekommen, dass das Fehlen der technischen Überwachung keine Auswirkungen auf die passive Sicherheit von gebrauchten LKfz hat. Es zeigte sich jedoch, dass allgemein ein erhebliches Verbesserungspotenzial beim Insassenschutz besteht. Aus den Prüfungen und Versuchen zur aktiven Sicherheit geht hervor, dass eine technische Überwachung der LKfz eingeführt werden sollte, die sich an die Hauptuntersuchung von Pkw anlehnt. Der Prüfumfang sollte aber speziell auf diese Fahrzeuge abgestimmt werden, insbesondere sollte eine kurze Probefahrt, um Mängel an der Bremsanlage bzw. Lenkanlage oder Manipulationen an der Drosselung der Geschwindigkeit feststellen zu können, durchgeführt werden.
Weitere Aspekte
Der Text entspricht in einigen Passagen der Kurz- oder Zusammenfassung des Forschungsberichts.